Turnvereine — Uberversicherung 331
übungen und kann in Ermanglung bedechter Räumlichkeiten auf das
Sommerhalbiahr beschränkt werden (Lehrplan vom 5. Aov. 1878 S. 435
§ 90). Der Turnunterricht soll auf dem nach Befinden mit dem Spiel-
platze (s. d.) zu verbindenden Turnplatze oder in einer Turnhalle erteilt
werden und nicht vor Ablauf von 2 Stunden nach der Mittagsmahl-
zeit beginnen (AVO. vom 25. Aug. 1874 S. 155 § 23¼1, 5, BO. vom
3. April 1873 S. 258 §88 19, 50 3 und 24. März 1879 S. 100
Pkt. 12). Die Bestimmungen über die Vorbildung und Stellung der
Turnlehrer, sowie die gewerbepolizeilichen Bestimmungen über
Erteilung von Turnunterricht s. unter Fachlehrer. Uber die Veran-
lagung der Turnhallen zur Einkommensteuer s. Instr. vom 26. Juli
1900 S. 781 § 53.
Turnvereine sind, solange sie sich auf die Pflege des Turnens
beschränken, nicht als öffentliche Bereine zu behandeln; s. Vereins-
wesen 13.
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Aberbau. Wer über die Grenze baut, hat den Nachbar durch
eine Geldrente zu entschädigen (BGB. 8 912).*
Eine Schädigung des Nachbars braucht dicht beabsichtigt gewesen zu
sein (OLG. Braunschweig 9. Nov. 1900, Jur.-Ztg. VI 464).
Überbürdung der Schuljugend s. D#esaufgaben, Lehrordnung.
Übernahmeverfahren, Übernahmeverträge s. Ausweisung B, C.
Überschwemmungen (. Hochwasser.
Überstunden. Volksschullehrer haben gegen besondere, nicht
unter 55 M. jährlich für eine wöchentliche Unterrichtsstunde betragende
Vergütung noch bis zu 6 Stunden wöchentlich über die Maximal-
stundenzahl (s. d.) zu übernehmen (Ges. vom 26. Febr. 1900 S. 42
Art. 3, AVO. vom 26. Nlüärz 1900 S. 90 § 12 und 25. Aug. 1874
S. 155 § 25 1). An höheren Unterrichtsanstalten (s. d.) werden
U. erst bei längerer als bei 6 wöchiger Stellvertretung (s. d.) vergütet;
ein bestimmter Vergütungssatz besteht hier nicht (Ges. vom 22. Aug.
1876 S. 317 8 291, A#O. vom 29. Jan. 1877 S. 43 Pkt. 17). Uber
Schulvakanz s. d. AUberstunden der Lehrer und gewerblichen Arbeiter
sind als Teil des Diensteinkommens zu besteuern (s. Lehrergehalte,
Diensteinkommen ).
Ubertretungen s. Verwaltungsstrafsachen.
Ubertritt zu einer anderen Konfession s. Konfessionelle Verhält-
hältnisse II.
Uberversicherung. Versicherungen, bei denen die Versicherungs-
summe den Verkehrswert der Versicherungsgegenstände übersteigt, werden
bei Privatfeuerversicherung mit Geld von 15—3000 Al. bestraft; die