Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

Untergöltzsch — Unterstützungen 345 
Realschule oder für die Obersekunda eines Gymnasiums oder Real— 
gymnasiums (MVO. vom 26. Alai 1896, Fischer XVIII 49). Die bei 
den Kreish. und Amtsh. mit dem Schreibwerk beschäftigten Personen 
führen die Dienstbezeichnung Diätisten. Ihre Annahme und Entlohnung 
ordnet MVO. vom 23. Mai 1896, Fischer XVIII 46. — Im übrigen 
s. Gemeindebeamte, Polizeibeamte, Kirchendiener, Militäranwärter. 
Untergöltzsch ist Landes-Heil-= und Pfleganstalt für Geisteskranke 
([. Irrenanstalten H. 
Unterhaltspflicht. Die privatrechtliche U. beschränkt sich auf 
Verwandte in gerader Linie und Ehegatten (BSB. 88 1601—1615, 
1360, 1708).“ Leistungsunfähige Abkömmlinge werden dabei nicht 
mitgezählt (OL., Rechtspr. II 365). Eine mittelbare Verpflichtung, 
zum Unterhalt der Geschwister beizutragen, kann eintreten, wenn die 
Mntter durch die Erfüllung ihrer U. gegen ihre minderjährigen Kinder 
selbst unterstützungsbedürftig geworden ist (OL. 14. Febr. 1901, Reger 
XXI 327). Wer sich der U. entzieht, wird nach StGB. 8 361 10 be- 
straft (s. Armenwesen VI 1). Vorgehen im Wege der Polizeiverfügung 
(s. Polizeigewalt III, 1 2) ist daher ausgeschlossen (SWB. 1875 S. 328). 
Die Ausstellung von Pässen und Heimatscheinen kann versagt werden 
(s. Paßwesen, Auslandsheimatscheine). Alimentenforderungen sind un- 
pfändbar (Ges. vom 8. Juli 1902 S. 294 § 621, CP. 8 850 2. 
* Zu § 1610 2: Die Erziehungsbedürftigkeit kann noch über die Grenzen 
der elterlichen Gewalt hinaus fortdauern; nur der Regel nach ist die Ver- 
pflichtung des Vaters, für volljährige Kinder die Kosten der Erziehung und 
Berufsvorbildung zu tragen, ausgeschlossen (Preuß. O. 17. April 1902, 
Jur.-Ztg. VI 535). 
Unterkommen s. Oddach. 
Unteroffizierschule zu Marienberg. Die Aufnahmebestimmungen 
können von dieser wie von den Bezirkskommandos kostenfrei bezogen 
werden (VO. vom 22. Vov. 1888 S. 607 Pkt. 6). 
Unterrichtsanstalten s. Höhere Unterrichtsanstalten, Volksschule, 
Privatunterrichtsanstalten, Fachschulen. 
Unterrichtsgegenstände s. Lehrfächer. 
Unterschriften s. Behördenkorrespondenz. 
Unterstützungen. 1. Uber Armen unterstützung s. Armenwesen, 
insbes. II (Begriff Armenunterstützung). 
2. Bei der Einkommensteuer sind U. als Renteneinkommen 
([. Rentensteuern ) zu veranlagen. Steuerpflichtig ist nur der Emp- 
fänger, wenn der Geber zur U. sich rechtsgültig verbindlich gemacht 
hat oder rechtskräftig verurteilt worden ist (Ges. vom 24. Juli 1900 
S. 562 § 198, OVS. 10. März 1902 II S 14, Jahrb. II 181), andern- 
falls der Geber (Ges. § 15 40). Freiwillige U. gehören daher nicht 
zum steuerpflichtigen Einommen des Empfängers und sind infolge- 
dessen von seinem Verbrauchsaufwande (s. Verbrauchsbesteuerung) nicht 
in Abzug zu bringen (OV. 2. Dez. 1901 II 8 251, Jahrb. II 190). U., die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.