Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

Versicherungsagenten — Verwaltungsstrafsachen 371 
schaften, Kranken= und Pensionskassen, soweit die Anlagen nicht auf 
Grundbesitz oder Gewerbe gelegt sind (VO. vom 2. Aov. 1888 S. 605). 
Versicherungsagenten s. Versicherung, insbes. RGes. vom 12. Mai 
1901 S. 139 §8§ 65 2, 85 1, 88, 1082, 1152." Uber Feuerversicherungs- 
agenten s. d. 
znr Uber die VBersicherungspflicht der V. s. Fuld in der Arbeiterversorgung 
261. 
Versteigerung s. Auktionen; auf Grund von 8§8 381 der GEdO. 
sind inzwischen die Vorschriften vom 8. Juni 1903 S. 486 über den 
Geschäftsbetrieb der Versteigerer erschienen. 
Versteinung soll bei stark benutzten Straßen 26 bez. 20 em, 
bei weniger benutzten 20 bez. 15 cm betragen (§ 16 der Anweisung 
für Straßenunterhaltungsarbeiten v. J. 1872, s. jedoch Straßenbau C 1). 
Im übrigen s. Pachlager, Fahrdeche. 
Verstümmelungszulagen s. Militärpensionen, Steuerfreiheit 3. 
Versuch bleibt bei Ubertretungen straflos (Stc. 8 43). 
Verteidiger s. Prozeßbevollmächtigte. 
Verträge, öffentlichrechtliche, s. Justiz und Verwaltung 1 2. 
Vertrauenszeugnisse s. Strafanstalten, Korrektionsanstalten. 
Verwahrloste s. Kinder II, Korrektionsanstalten II. 
Verwaltungsbehörden. Die staatlichen Behörden der inneren 
Verwaltung sind in I. Instanz die Amtsh. (s. d.) und die Delegation, 
in lII. Instanz die Kreish. (s. d.), in letzter Instanz das Ministerium 
des Innern (s. Ministerien). Für Städte RStO. bildet der Stadtrat, 
für die übrigen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke sind die 
Gemeindeorgane, wenn auch beschränkt, die Ortsobrigkeit (s. d.). Den 
Amts= und Kreish. stehen für bestimmte Fälle Bezirksausschüsse (s. d.) 
und Kreisausschüsse (s. d.) zur Seite. Als Polizeibehörden (s. d.) bestehen 
zum Teile besondere Behörden. Uber die Zuständigkeitsgrenzen s. Kom- 
petenzgrenzen. Die Vorschriften über das Verfahren der V. betreffen 
die Verwaltungsstrassachen (s. d.), die Verwaltungesstreitsachen (s. d.), die 
Behördenkorrespondenz (s. d.), Kosten (s. Gebühren II 1), Rechtsmittel 
(I. d. D, Rechtshilfe (s. d. MUII—VI, VII 2—4), Zustellung (s. d.), amtliche 
Bekanntmachungen (s. Amtsblätter), Zwangsvollstrechung (s. d.), Ent- 
scheidungsgründe (s. d.) usw. 
Verwaltungsgerichte s. Verwaltungsstreitsachen. 
Verwaltungsobrigkeit s. Obrigkeit, Verwaltungsbehörden. 
Verwaltungsrechtspflege s. Verwaltungsstreitsachen. 
Verwaltungsstrafsachen. Uber V. (St PO. 88 453—458, Ges. 
vom 8. AMärz 1879 S. 87, AVO. vom 15. Sept. 1879 S. 351), zu 
unterscheiden von Steuerstrafsachen (s. d.), gilt folgendes: 
I. Begriff und Zuständigkeit. Das BRecht der Verwaltungs- 
behörden zum Erlasse von Strafverfügungen ist auf Ubertretungen 
beschränkt. Hierunter sind nicht nur die in §§ 360—370 des StGB. 
aufgeführten, sondern alle Zuwiderhandlungen zu verstehen, die in 
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