440 Zirkusvorstellungen — Zivilprozeß
unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden (s. Schuldentilgung).
Sonstige Entscheidungen s. Mitt. I 23, 30, II 130, 316.
2. Bei der Ergänzungssteuer gehören verzinsliche Kapital-
forderungen zu dem ergänzungssteuerpflichtigen Vermögen. Fortlaufende
Leistungen werden nach dem Kapitalwerte eingestellt. Dem Beitrags-
pflichtigen werden sie nach diesem Werte in Abzug gebracht (Ges. vom
2. Juli 1902 S. 259 §8 17, 20, 21).
Zirkusvorstellungen s. Wandergewerbe III, Raubtierdressuren.
Zivilanwärter s. Militäranwärter.
Zivilehe s. Eheschließung.
Zivilliste. Der König bezieht alljährlich aus der Staatskasse
eine mit den Ständen auf die Dauer der Regierungszeit zu ver-
abschiedende Summe, die als Gegenwert der der Staatskasse auf die
jedesmalige Regierungszeit überwiesenen Autzungen der Domänen (/. d.)
zu betrachten und aus der die gesamte Hofhaltung, der Hofgottesdienst
(s. Hofkirchen), der Aufwand für die Hofkapelle, das Hoftheater usw.
zu bestreiten ist. Uber Ersparnisse an der Z. kann der König (s. d. II)
unter Lebenden frei verfügen. Bei seinem Ableben fallen sie dem
königl. Hausfideikommiß (s. d.) zu (BV. 88 172, 22 und die Ges. vom
13. April 1888 S. 109, 111). Uber die Besteuerung s. Königliches Haus.
Zivilprozeß. Der Z. ist geregelt durch RP. vom 20. Mai
1898 S. 410, eingeführt durch Res. vom 30. Jan. 1877 S. 244 und
17. Mai 1898 S. 332. Ausführungsbestimmungen dazu gibt Ges.
vom 20. Juni 1900 S. 322 (Zwangsvollstrechung, Aufgebotsverfahren,
eheliches Güterrecht), RBek. vom 8. MçAärz 1900 S. 128 und V0O.
vom 1. Nçov. 1899 S. 481 (Aufgebotsverfahren bei Todeserklärung,
Befähigung zur mündlichen Verhandlung vor Gericht), BO. vom
14. Nov. 1899 S. 568 (Armenrecht), Gesch. O. 5§ 601—626. Die CPO.
behandelt in §S 1—40 die Zuständigkeit und den Gerichtsstand, in
§ 41—49 die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen, in
8§8 50—58 die Partei= und Prozeßfähigkeit, in §§ 64—77 die Be-
teiligung Dritter am Rechtsstreit, in §§ 78—90 die Prozeßbevollmäch-
tigten und Beistände, in §§ 91—107 die Prozeßkosten, in 88 108
bis 113 die Sicherheitsleistung, in §8§ 114—127 das Armenrecht, in
§8§ 128—252 das Verfahren im allgemeinen (mündliche Verhandlung,
Zustellungen, Ladungen, Termine und Fristen, Wiedereinsetzung, Unter-
brechung und Aussetzung des Verfahrens). Das zweite Buch (8§ 253
bis 510) gibt die besonderen Vorschriften für das Verfahren vor den
Landgerichten (88 253—494), und vor dem Amtsgericht (§8 495 bis
519). Das dritte und vierte Buch (§§ 511—591) umfassen die Rechts-
mittel und die Wiederaufnahme, das fünfte Buch (88 592—605) den
Urkunden= und Wechselprozeß, das sechste Buch (8# 606—6987) das
Verfahren in Ehe= und Entmündigungssachen, das siebente Buch
(88 688—703) das Mlahnverfahren, das achte (8§8 704—945) die
Zwangsvollstreckung, das neunte (88§ 946—1024) das Aufgebots-