Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

Drahtlose Telegraphie — Feststellungsklage 453 
Al 3 Zeile 7: Diese Begriffsbestimmung des Wohnsitzes gilt für 
die sächs. Einkommensteuer auch in allen sonstigen Fällen (OV. 
8. Juni 1903 II S 89). 
Drahtlose Telegraphie s. Elektrische Anlagen, Nachtrag. 
Einjährig-freiwilliger Dienst Zeile 14: Das neue Gesamt- 
verzeichnis der berechtigten Anstalten enthält Centr. B. 1903 S. 453. — 
Uber Unbescholtenheitszeugnisse s. Strafaufschub. 
Einkommensteuer VIII Zeile 24: O. 24. Aov. 1902 II S 177 
s. Jahrb. III 272. 
IX Zeile 18: Steuerpflichtiges Einkommen der im Gewerbe der Eltern 
beschäftigten Kinder liegt vor, wenn die Entschädigung außerhalb der gesetz- 
lichen Unterhaltspflicht gewährt wird und hinter der üblichen Entlohnung 
gleichgestellter Gewerbegehilfen nicht wesentlich zurüchsteht (Preuß. OBdG. 26. Juni 
1902, Jur.-Ztg. VIII 348). 
Eisenbahnwesen II 2 a: Weitere Nachträge enthält Jahrg. 1903 
S. 245. 
V 3 Zeile 13—15: Die Prüfungsbestimmungen der Bek. vom 
5. Juli 1892, 23. Ml#i 1898 und 15. Mai 1903 sind für Sachsen noch 
besonders bekannt gemacht im GBl. Jahrg. 1892 S. 466, Jahrg. 1898 
S. 175 und Jahrg. 1903 S. 503. 
Elektrische Anlagen, Funkentelegraphie. Einrichtungen für 
drahtlose elektrische Fernwirkungen zu telegraphischen, nicht unter die 
Reichskompetenz fallenden Zwecken bedürfen der Genehmigung der 
Ainisterien des Innern und der Finanzen; andere Einrichtungen 
dieser Art unterliegen nur der polizeilichen Genehmigung (BO. vom 
18. Juli 1903 S. 509). 
Enteignung II: Zu § 16 des Ges. (6 4 des Ges. vom 3. Juli 
1835): Bei Wegeverlegungen können die Beteiligten nur verlangen, 
daß die unterbrochene Wegeverbindung wieder hergestellt wird. In 
welcher Weise es zu geschehen hat, ist dem pflichtmäßigen Ermessen 
der Enteignungsbehörde überlassen (OV. 1. Juli 1903 1 S 148). 
Fabriken I: Ein Konfektionsgeschäft kann auch dann Fabrik sein, 
wenn es lediglich auf Bestellung und nach Mlaß arbeitet (Reichsger. 30. Dez. 
1902, Reger XXIII 421). 
Fachlehrer I. Lehrerinnen 2, Schulamtskandidatenprüfung l##: 
§ 34 der Prüfungsordnung vom 1. Vov. 1877 (Madelarbeiten) ist ab- 
geändert durch Bek. vom 3. Juli 1903 S. 507. 
Feststellungsklage. Unter Erstattungsansprüchen sind in § 217 
des Ges. vom 19. Juli 1900 nicht nur Zahlungsansprüche, sondern 
auch Ansprüche auf Anerkennung der auf einem Grundstück ruhenden 
Beitragslast zu verstehen. Denn die Klage ist diesfalls nicht bloß auf 
Feststellung des streitigen Rechtsverhältnisses, sondern auf eine bestimmte 
Leistung gerichtet (OB. 12. Aug. 1903 I S 189).
	        
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