Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

460 Obdach — Bechtsmittel 
Obdach: Die Gewährung von Umzugskosten ist Armenunterstützung, 
wenn die Oddachlosigkeit nur durch den Umzug verhütet werden konnte 
(O#. 8. Juli 1903 I S 160). „ 
Oblastenverteilung 4. Anm.: Lies Vorkaufsrechte (statt Verkaufs- 
te). 
Offentliche Lasten 2: Zu den ö. L. im Sinne von § 436 des BEB. 
ehören. auch 4 sstatutarsche Baubeschränkungen (Reichsger. 20. Mai 1903, 
ur.-Zt 
entlich Wege 1 Zeile 6: Zu O# . 18. Aärz 1903 I S 33: 
Ebenso O#. 17. Juni 1903 1 S 118. 
4: Lichtbeachtung der MWVO. vom 23. Mai 1873, wonach Zeugen 
nicht ohne Benachrichtigung der Parteien abgehört werden sollen, be- 
gründet Reine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von 
§ 76 Abs. 12 des Ges. über die Berwaltungsrechtspflege (O. 17. Juni 
1903 1 118). 
Ortsgesetze II: Durch § 3 der RLGO. (Gemeindeautonomie) ist 
es ausgeschlossen, daß die Aufsichtsbehörde eine ortsstatutarische Be- 
schlußfassung erzwingen oder an Stelle des Gemeinderats die Errichtung 
des Ortsstatuts anordnen kann (OB6. 15. Juli 1903 1 S 209). 
Polizeibehörden IlI: Ob die P. verpflichtet sind, den Aamen des De- 
nunzianten zu verschweigen, s. Amtsgeheimnis. Das Recht, Auskunft zu for- 
dern, ist kein unbedingtes, sondern besteht nur, soweit die P. der Auskunft 
wrnerüclung ihrer Aufgaben bedarf (Preuß. O#. 26. Jan. 1903, PVB. 
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Postwesen 3: Eine weitere Abänderung der Postordnung ver- 
öffentlicht Centr. B. 1903 S. 478 und Bek. vom 28. Juli 1903 S. 517 
(Rohrpostordnung). 
Presse I 1: Auch der Verkauf von Ansichtspostkarten fällt unter 
GO. 8§ 14 2; ob auch dann, wenn er von einem Gastwirt ausgeht, hängt von 
den Umständen des Falles ab (OL. Celle 16. Dez. 1901, Reger XXIII 354). 
Realkonzessionen. Verzicht auf eine dingliche Gasthofsgerechtig- 
keit ist anzunehmen bei Aichtausübung während der vollen Verjährungs- 
zeit, sowie bei Bewilligung ihrer Ubertragung auf ein neues Grundstück 
(MVO. vom 30. April 1903, SWB. 150). 
Rechtshilfe VI Zeile 21: Dazu Jahrg. 1903 S. 63, 64 (Schweiz). 
VII 1: Gesch. O. § 4124 ist abgeändert durch MWVO. vom 1. Juli 
1903, JMB. 55. 
Rechtskraft 1: Wenn sich an den tatsächlichen Verhältnissen nichts 
geändert hat, ist die Oberbehörde an ihre Entscheidung gebunden (O0. 
24. Juni 1903 1 S 130). 
Rechtsmittel III 2, Verwaltungsstreitsachen III c: Zu § 62 des 
Einkommensteuerges.: Daß die Einschätzungs= und Reklamationskom- 
missionen den Beitragspflichtigen von dem Ergebnis ihrer Erörterungen 
in Kenntnis setzen, ist zwar wünschenswert, aber nicht vorgeschrieben; 
die Unterlassung begründet daher keinen wesentlichen Mangel des Ver-
	        
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