Object: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

IIIV 
Rheinkreis. Die Betreibung von Wirthschaften 
durch die Bürgermeister im Rheinkreise betr. 
S. 11. 
— Gemeindeumlagen im Rheinkreise betreffend- 
K. Allerh. Erklärung im Landragsabschiede 
hierüber. S. 12. 
— Gesetz, den Bestand und die Wahl der Ge- 
meinderäthe im Rheinkreise betreffend. S. 
137 — 144. 
— Gesetz, das Gemeinde-Umlagenwesen im 
Rheinkreise betr. S. 145—152. 
S. 
Sparkassen-Capitalien. Kbhuigl. aller- 
böchste Erkldrung auf den Antrag der Stän- 
de wegen Veiusuns der Sparkassen-Capita- 
lien. S. 3 
Selbsthil ¾ e. 
S. 44. 
Schulen, isce Kreislast. S. 167. D. 1.) 
Schullehrer-Seminarien find Kreisla- 
sten. S. 167. D. 1.) 
Schulpflichtigkeit; Königliche allerhöchste 
Erklárung auf den Antrag der Stände, die 
Dauer der Schulpflichtigkeit betr. S. 35. X. 
Schulwesen, teutsches, ist Kreislast. S. 
167. D. 1. 
Staatsaus gaben. Festsetzung der 
Staatsausgaben (im Finanzgesetze), 
jährliche Durchschnirtesumme derselben. S. 
155. §. 3. Etakssumme für die einzelnen 
Ministerien S. 155. F. 4.; (nebst Beilage 
1. A. zum Gesetzblatte Nr. 8.) — Deckung 
des Bedarfs der Staatsschuldentilgungsan- 
stale. S. 156. . 5. — Ausgaben, die 
nicht ins. Budget aufgenommen, aber aus 
Nlagen über die Selbsthilfe. 
den Erübrigungen der III. Finanzperiode be- 
stritten werden. S. 157. F. 6. 
IXFT 
Staatseinnabmen; Voranschlag derselben; 
S. 159. F. 7. nebst Beilage I. B. zum Ge- 
setzblatte Nr. 8. — Erhebung der direkren 
Suern S. 159. 89. 8. — Erhebung der 
Jollgefälle S. 161. . 9. Ausscheidung der 
den Kreisen zugewiesenen Lasten und Fonds. 
S. 162. F. 10. 
— — Verwendung der Staats= 
einnahmen in den Jabren 1833, 1834 u. 
18323, und kgl, allerhochste Erklieung * 
0 rv S. 26. A. 
Staatsgebäude und Gefaͤngnigb au- 
ten; Kbnigliche allerbochste Erklärung auf 
den Autrag der Seände, die Staatsgebaude 
und Gefäagnißbauten betr. S. 29. 
Staatsgebäude; gänzlicher Wiederaufban 
bestehender Staatsgebäude ist als Landneu- 
bau zu betrachten; S. 169. B. 2.) 
Staatslasten; Gesetz Üüber die Ausscheidung 
der Kreislasten an den Staakslasten. S. 
165 — 176., Neubauten sind Staatslasten. 
S. 168. Art. 1I. 
Kdnigliche allerhöchste Er- 
klärung im Landtagsabschiede, die Ausscheit 
dung der Kreislasten von den Staatslasteo 
betr. S. 20 H. 
— — Was als Sltaatelast zu be- 
trachten. S. 172. Art. VII. 
St#aatbschulven-Tilgungs-" Anstalt: 
Stand der Scaateschuld in 
  
den Jahren 1833 1833 und 1832, k- 
nigliche allerhdchste Erklärung im Landtags= 
abschiede hierüber. S. 26 — 28. 
Staatsrealitäten; Kdnigliche allerhdchste 
Erklärung auf den Antrag der Stände, den 
Verkauf der Staatsrealitäten betreffend; S. 
30. 
Staatsschulden -Tilgungs= Austalt; 
Kbnigliche allerhöchste Erklärung auf den 
Antrag der Stände, die Ueberlassung unde- 
nätzter Gelder aus den Finanzkassen an die
	        
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