Metadata : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfter Band. (5)

403

Die  Verwendung  der  Gelder  war  also  zwar  sichtbar,
aber  was  nützte  es  die  Landskände,  wenn  der  Herzog  Güter
kaufte?  und  falls  etwa  auch,  wie  bei  einigen  geschah,  die
erkauften  Ortschaften  dem  Lande  einverleibt  wurden,  künftighin
  also  an  Bezahlung  der  Schulden  mit  tragen  sollten,
welche  die  Stände  von  der  herzoglichen  Kammer  übernommen
  hatten,  war  diese  Hölfe  ein  Ersatz  für  jene  unerschwingliche
  Summen?  In  einer  Versammlung,  die  größtentheils
aus  alten  Geistlichen  und  Deputirten  der  Städtemagistrate
besteht,  war  schon  die  Liebe,  alles  bei  dem  Alten  zu  lassen,
ein  mächtigwirkender  Widerwille  gegen  alle  neue  Erwerbungen,
  und  mit  der  Erwerbung  neuer  Güter  stieg  doch  auch
bei  dem  Herzog  die  Begierde,  immer  noch  größerer,  noch
unabhängigerer  Herr  zu  werden.  Es  war  unverkennbar,
wie  sich  der  Plan,  den  Friederich  bei  dem  Antritt  seiner
Regierung  gezeigt  und  nachher  in  der  Ausführung  ein  wenig
aufgeschoben  hatte,  allmählig  erweiterte  und  zuletzt  durch
Enzlins  Veranstaltungen  vollständiger  ausgeführt  werden
sollte.,  als  der  Herzos  selbst  Anfangs  gewuͤnscht  haben
mochte.

Friederich  wollte  sein  Herzogthum  eben  so  besitzen,
wie  es  auf  die  Linie  von  Ulrich  gekommen,  und  alle  Privilegien,
  welche  sich  die  Landstände  unter  Ulrichs,  Christophs
und  Ludwigs  Regierung  erworben  hatten,  schienen  ihm  ungerechte
  Veräusserungen,  die  nie  zu  seinem.  Schaden  hätten
geschehen  können,  weil  keiner  dieser  drei  Herzoge  das  Recht

auf  Abwendung  der  Afterlehnschast  viermal  hunderttausend  Gulden

  wenden  mußte,  den  seine  Gesandtschaften  nichts  Geringes
kosteten,  da  er  an  allen  kleinen  und  großen  Teutschen  Händeln
leines  Zeitalters  Theil  nahm.  Was  doch  bei  einem  folchen

Lande,  wie  Wirtemberg  ist,  auch  nur  in  einer  kurzen  Periode
ausgerichtet  werden  kann!