Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1881. (30)

127

S
Diepensalionsgesuche  der  *7  Art  werden  künftig  nur  dann  einer  näheren
  Erwägung  unterzogen  werden,  wenn  die  zu  ihrer  Beurtheilung  erforderlichen  Angaben
und  Nachweise  darin  enthalten  bozichungomeus  beigefügt  sind.

Zu  dem  Behufe  muß  das  Gesuch  enthalten:

a.  die  Flurbuchönummer  der  ganz  oder  theilweise  iweiebenen  Holzparzelle  und
die  Angabe  des  Bodenmaßeg  derjenigen  Fläche  davo-  ,  iiiii  deren  Umlegung
in  Feld,  Wiese  oder  eine  andere  Culturart  es  sich  h

b.  Beschreibung  der  Terrainverhältnisse  deo  -toehelgen  —ihe  namentlich
genaue  Angaben  über  die  etwa  mehr  oder  weniger  abhängige  Lage  desselben,

.  die  Erklärung,  ob  und  welche  Grundstücke  anderer  Culturart  anstatt  des  abgeholzten
  in  Holzcultur  gesetzt  werden  sollen,  unter  näherer  Angabe  der  Flurbuchsnummern
  und  des  Flächengehalte  jener  Grundstücke  eer  berjenigen  Theile
davon,  welche  ersabweise  mit  Holz  ausgepflanzt  werden  soll

d.  die  Erklärung,  ob  der  Gesuchsteller  die  Kosten  einer  elwa  anssvochnenben  forst.
männischen  oder  sonstigen  technischen  Begutachlung  und  Besichligung  zu  übernehmen
  bereit  sei.

Beizulegen  ist  dem  Gesuche:

n.  der  Güterzettel  des  Geschgeller  oder  eine  beglaubte  Abschrift  des  ersteren;

b.  ein  geometrisch  genauer  Auszug  auo  der  betresfenden  Flurkarle,  welcher  nicht
nur  das  ganz  oder  theilweise  von  dem  Abtrieb  betroffene  Grundstück,  sondern
anch  die  dasselbe  umgebenden  Grunrssücke  nach  Flurbuchonummern,  Größe  und
bage  sowie  nach  deren  jetziger  (nöthigenfalls  vorher  durch  den  Landesgeometer
festzustellender)  Culturart  ersennen  läßl  und  weiter  in  dem  Falle,  daß  die  Dispensation
  nur  in  Bezug  auf  einen  Theil  einer  bestimmien  Flurparzelle  oder  auf
einen  Theil  der  abgetriebenen  Fläche  nachgesucht  wird,  die  vom  Landesgcomeler
auf  Grund  vorgängiger  Aufnahme  und  Messung  bewirkte  Einzeichnung  dieses
Theiles  unter  Augabe  der  Größe  desselben:

.  im  Falle  die  nach  der  Bestimmung.  unter  le.  ersorderliche  Erllärung  in  bejahendem
  Sinne  erfolgt,  ein  geomctrisch  genauer  atenarzag  über  die  in
Holzkullur  zu  setenden  andekrn  Grundstücke  mit  Angabe  der  Flurbuchsnummern,
Größe,  jetziger  Culturart  und  Lage  derselben  begiehnnewene  wenn  nur  Tbeilflächen
  einzelner  Flurstücke  rsahweise  mit  Holz  ausgepflanzt  werden  sollen,  un-.
  Einzeichnung  dieser  Theilstücke  in  den  betreffenden  Flurkarlenauszug  durch

den  Landesgeometer  nach  der  vorerst  von  diesem  zu  bewirkenden  bezüglichen
Aufnahme  und  Vermessung.

Hat  nach  einer  der  vorersichtlichen  Säemnunee  eine  Aufnahme  oder  Vermessung
durch  den  gunndeshtomnte  Alitzufiuden.  so  sind  von  demselven  allfällig  zugleich  die  Terrainverhältnisse
  der  von  dem  Dispensationsgesuche  betroffenen  Grundslücke  beziebentlich
Grundstückstheilc,  namentüch  in  Rücksicht  auf  ihre  nach  einer  dabei  bestimmt  anzugeben=20