127
S
Diepensalionsgesuche der *7 Art werden künftig nur dann einer näheren
Erwägung unterzogen werden, wenn die zu ihrer Beurtheilung erforderlichen Angaben
und Nachweise darin enthalten bozichungomeus beigefügt sind.
Zu dem Behufe muß das Gesuch enthalten:
a. die Flurbuchönummer der ganz oder theilweise iweiebenen Holzparzelle und
die Angabe des Bodenmaßeg derjenigen Fläche davo- , iiiii deren Umlegung
in Feld, Wiese oder eine andere Culturart es sich h
b. Beschreibung der Terrainverhältnisse deo -toehelgen —ihe namentlich
genaue Angaben über die etwa mehr oder weniger abhängige Lage desselben,
. die Erklärung, ob und welche Grundstücke anderer Culturart anstatt des abgeholzten
in Holzcultur gesetzt werden sollen, unter näherer Angabe der Flurbuchsnummern
und des Flächengehalte jener Grundstücke eer berjenigen Theile
davon, welche ersabweise mit Holz ausgepflanzt werden soll
d. die Erklärung, ob der Gesuchsteller die Kosten einer elwa anssvochnenben forst.
männischen oder sonstigen technischen Begutachlung und Besichligung zu übernehmen
bereit sei.
Beizulegen ist dem Gesuche:
n. der Güterzettel des Geschgeller oder eine beglaubte Abschrift des ersteren;
b. ein geometrisch genauer Auszug auo der betresfenden Flurkarle, welcher nicht
nur das ganz oder theilweise von dem Abtrieb betroffene Grundstück, sondern
anch die dasselbe umgebenden Grunrssücke nach Flurbuchonummern, Größe und
bage sowie nach deren jetziger (nöthigenfalls vorher durch den Landesgeometer
festzustellender) Culturart ersennen läßl und weiter in dem Falle, daß die Dispensation
nur in Bezug auf einen Theil einer bestimmien Flurparzelle oder auf
einen Theil der abgetriebenen Fläche nachgesucht wird, die vom Landesgcomeler
auf Grund vorgängiger Aufnahme und Messung bewirkte Einzeichnung dieses
Theiles unter Augabe der Größe desselben:
. im Falle die nach der Bestimmung. unter le. ersorderliche Erllärung in bejahendem
Sinne erfolgt, ein geomctrisch genauer atenarzag über die in
Holzkullur zu setenden andekrn Grundstücke mit Angabe der Flurbuchsnummern,
Größe, jetziger Culturart und Lage derselben begiehnnewene wenn nur Tbeilflächen
einzelner Flurstücke rsahweise mit Holz ausgepflanzt werden sollen, un-.
Einzeichnung dieser Theilstücke in den betreffenden Flurkarlenauszug durch
den Landesgeometer nach der vorerst von diesem zu bewirkenden bezüglichen
Aufnahme und Vermessung.
Hat nach einer der vorersichtlichen Säemnunee eine Aufnahme oder Vermessung
durch den gunndeshtomnte Alitzufiuden. so sind von demselven allfällig zugleich die Terrainverhältnisse
der von dem Dispensationsgesuche betroffenen Grundslücke beziebentlich
Grundstückstheilc, namentüch in Rücksicht auf ihre nach einer dabei bestimmt anzugeben=20