Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

226  Warnungen  vor  Verwandlung  der  Exekution  in  Okkupation.

Es  bandelt  sich  bekanntlich  am  Bundestage  jetzt  um  die  schleunige  tatsächliche  Ausführung  der  am
1.  Oktober  d.  J.  beschlossenen  Exekutionsmaßregeln.

Preußen  und  Österreich  erkennen  diese  als  notwendig  im  Interesse  der  Sicherheit  und  der  Rechte
Deutschlands  an  und  sind  bereit,  dadu  auf  der  einmal  angenommenen  Basis  mitzuwirken,  auf  welcher  sie  ohne
Präzudiz  für  die  anderen  am  Bundestage  schwebenden  Fragen  und,  ohne  dem  Auslande  eine  Berechtigung
mm  Einspruch  darzubieten,  durchgeführt  werden  können.

Eine  Anzahl,  deutscher  Regierungen  aber  will  die  Exrekution  ausdrücklich  und  formell  in  eine  Okkupotion
  des  Landes  auf  Grund  der  streitigen  Sukzessionsfrage  verwandelt  wissen,  und  diese  Verschiedenheit
der  Auffassungen  bat  zu  unserm  Bedauern  mê  die  Erstattung  des  längst  erwarteten  Ausschußberichts  verhindert
  und  droht  in  der  Bundesversammlung  selbst  zu  einer  Uneinigkeit  m  führen,  welche  die  ganze  Maßregel
  selbst  unmöglich  machen  würde.

Das  Verhalten  der  beiden  deutschen  Großmächte  zu  den  eine  Okkupation  fordernden  Anträgen  ist
gleichmähig  durch  das  Interesse  Deutschlands  und  durch  ihre  europäische  Stellung  bedingt.

Sie  können  nicht  unter  dem  Namen  irgendwelcher  Okkupation  oder  Intervention  mit  den  Waffen  in
der  Hand  gegen  den  Londoner  Vertrag  auftreten,  solange  sie  dessen  Gültigkeit  anerkennen.  Über  die  Bedingungen,
  an  welche  sich  dies  Anerkenntnis  knüpft,  haben  sie  sich  in  ihrem  Votum  in  der  letzten  Bundestagssitzung
  ausgesprochen.  Sie  müssen  danach  die  ernstesten  Bedenken  dagegen  geltend  machen,  daß  Deutschland
und  sie  selbst  ohne  dringende  Notwendigkeit  der  Eventualität  eines  Krieges  ausgesetzt  werden,  dessen  Dimensionen
  unberechenbar  lind,  dessen  Folgen  und  Gefahren  aber  vorzugsweise  auf  die  beiden  deutschen  Großmächte
zurückfallen  würden.

Die  deutschen  Bundesgenossen  können  überzeugt  sein,  daß  Preußen  und  Österreich,  nachdem  sie  sich
über  diese  Frage  vollständig  geeinigt  haben,  in  derselben  die  Rechte  und  Interessen  Deutschlands  mit  dem

Nachdruck  wahren  werden,  welcher  nach  der  Gesamtlage  Europas  anwendbar  ist.  Wenn  die  beiden  Mächte
fierfür  das  Vertrauen  ibrer  Bundesgenossen  in  Anspruch  nehmen,  so  müssen  sie  zugleich  auch  darauf  auf-
  merksam  machen,  daß  der  Bund  selbst,  wenn  er  seine  Stellung  in  Europa  wahren  will,  die  letztere  in  europäischen
  Fragen  auch  vom  europöäischen  und  politischen  Gesichtspunkte  auffassen  muh.

Sie  müssen  die  deutschen  Regierungen  bitten,  ernstlich  zu  erwägen,  welche  Gefahren  für  den  Bund  selbst
sich  on  ein  übereiltes  und  einer  einseitigen  Tendenz  folgendes  Verfahren  knüpfen  können.  »

Es  dem  Ansehen  desselben  nicht  förderlich  sein,  wenn  die  beiden  Großmächte  in  einer  Frage,  in
welcher  sie  einig  und  bekanntlich  durch  europäische  Verträge  gebunden  sind,  überstimmt  werden.  Noch  bedenklicher
  aber  wäre  es,  wenn  der  Bund  den  Eindruck  machte,  für  Europa  statt  der  Bürgschaften  des  Friedens
und  der  Ordnung,  welche  man  von  ihm  erwartet,  Gefahren  und  Elemente  der  Uneinigkeit  zu  schaffen.

Preußen  und  Österreich  verlangen  von  ihren  Bundesgenossen  nicht  ein  Verzichtleisten  auf  ihre  eigenen
Auffassungen  in  der  Sukzessionsfrage.  Es  steht  nichts  im  Wege,  daß  sie  dieselben  bei  der  Abstimmung  am
Bunde  noch  ausdrücklich  wahren.  Aber  es  ist  dringend  zu  wünschen,  daß  sie  durch  dieselben  im  Hinblick  auf
die  obigen  Erwägungen  sich  nicht  hindern  lassen,  der  einfachen  Ausführung  der  einmal  beschlossenen  Exekutionsmaßregeln
  zuzustimmen  und  sich  Jo  den  beiden  Großmächten  anuschließen.  Ein  darüber  zu  fassender
Beschluß  bedarf  keiner  weiteren  ausführlichen  Motivierung  sondern  eventuell  unter  Vorbehalt  der  Erbfolgefrage
  nur  des  einfachen  Hinweises  auf  das  vollkommen  Ungenügende  der  bisher  an  den  Bund  gelangten Erklärungen.

.  

lärungen
das  Ersuchen  richtet,  daß

»  In dem die Königliche Regierung hiernach an die..........  .
ihr  Bundestagsgesandter  instruiert  werden  möge,  dem  preußisch-österreichischen  Antrage  auf  sofortige  Ausführung

  der  einfachen  Exekution  zustimmen,  darf  sie  die  Hoffnung  aussprechen,  daß.  die . . . . . . ..  .
den  obigen  Erwägungen  sich  nicht  verschließen,  und  die  volle  Verantwortlichkeit  für  die  ernsten  und  unabweislichen
  Folgen  eines  weiter  getriebenen  Dissenses  in  der  Bundesversammlung  sich  vergegenwärtigen  werde.

*180.  Telegramm  an  den  Bundestagsgesandten  in  Frankfurt
von  Sydow.
[Eigenbändiges  Konzept.)
Berlin,  den  6.  Dezember  1863.

Wenn  morgen  eine  Majorität  im  Sinne  der  Occupation  stimmt,  so  erklären  Sie  mit
B)ar)on  Kübeck  gemeinschaftlich  für  Preußen  und  Oestreich,  daß  ein  Beschluß  auf  Occupation
  eines  Bundeslandes  wegen  streitiger  Erbfolge,  da  ein  Recht  zu  demselben  in  den
Bundes-Verträgen  nicht  vorgesehn  ist,  der  bundesgesetzlichen  Grundlage  entbehrt  u)nd
daß  daber  beide  allerh)öchste)  Regirungen  einen  solchen  Beschluß  weder  für  verbindlich
noch  seine  Ausführung  für  zulässig  ansehn.  Hat  B)ar)on  Kübeck  noch  keine  dahin  lautende
I)nstruction,  so  verständigen  Sie  Sich  mit  ihm  wegen  Aussetzung  der  Schlußziehung  auf
Grund  der  Geschäftsordnung.