226 Warnungen vor Verwandlung der Exekution in Okkupation.
Es bandelt sich bekanntlich am Bundestage jetzt um die schleunige tatsächliche Ausführung der am
1. Oktober d. J. beschlossenen Exekutionsmaßregeln.
Preußen und Österreich erkennen diese als notwendig im Interesse der Sicherheit und der Rechte
Deutschlands an und sind bereit, dadu auf der einmal angenommenen Basis mitzuwirken, auf welcher sie ohne
Präzudiz für die anderen am Bundestage schwebenden Fragen und, ohne dem Auslande eine Berechtigung
mm Einspruch darzubieten, durchgeführt werden können.
Eine Anzahl, deutscher Regierungen aber will die Exrekution ausdrücklich und formell in eine Okkupotion
des Landes auf Grund der streitigen Sukzessionsfrage verwandelt wissen, und diese Verschiedenheit
der Auffassungen bat zu unserm Bedauern mê die Erstattung des längst erwarteten Ausschußberichts verhindert
und droht in der Bundesversammlung selbst zu einer Uneinigkeit m führen, welche die ganze Maßregel
selbst unmöglich machen würde.
Das Verhalten der beiden deutschen Großmächte zu den eine Okkupation fordernden Anträgen ist
gleichmähig durch das Interesse Deutschlands und durch ihre europäische Stellung bedingt.
Sie können nicht unter dem Namen irgendwelcher Okkupation oder Intervention mit den Waffen in
der Hand gegen den Londoner Vertrag auftreten, solange sie dessen Gültigkeit anerkennen. Über die Bedingungen,
an welche sich dies Anerkenntnis knüpft, haben sie sich in ihrem Votum in der letzten Bundestagssitzung
ausgesprochen. Sie müssen danach die ernstesten Bedenken dagegen geltend machen, daß Deutschland
und sie selbst ohne dringende Notwendigkeit der Eventualität eines Krieges ausgesetzt werden, dessen Dimensionen
unberechenbar lind, dessen Folgen und Gefahren aber vorzugsweise auf die beiden deutschen Großmächte
zurückfallen würden.
Die deutschen Bundesgenossen können überzeugt sein, daß Preußen und Österreich, nachdem sie sich
über diese Frage vollständig geeinigt haben, in derselben die Rechte und Interessen Deutschlands mit dem
Nachdruck wahren werden, welcher nach der Gesamtlage Europas anwendbar ist. Wenn die beiden Mächte
fierfür das Vertrauen ibrer Bundesgenossen in Anspruch nehmen, so müssen sie zugleich auch darauf auf-
merksam machen, daß der Bund selbst, wenn er seine Stellung in Europa wahren will, die letztere in europäischen
Fragen auch vom europöäischen und politischen Gesichtspunkte auffassen muh.
Sie müssen die deutschen Regierungen bitten, ernstlich zu erwägen, welche Gefahren für den Bund selbst
sich on ein übereiltes und einer einseitigen Tendenz folgendes Verfahren knüpfen können. »
Es dem Ansehen desselben nicht förderlich sein, wenn die beiden Großmächte in einer Frage, in
welcher sie einig und bekanntlich durch europäische Verträge gebunden sind, überstimmt werden. Noch bedenklicher
aber wäre es, wenn der Bund den Eindruck machte, für Europa statt der Bürgschaften des Friedens
und der Ordnung, welche man von ihm erwartet, Gefahren und Elemente der Uneinigkeit zu schaffen.
Preußen und Österreich verlangen von ihren Bundesgenossen nicht ein Verzichtleisten auf ihre eigenen
Auffassungen in der Sukzessionsfrage. Es steht nichts im Wege, daß sie dieselben bei der Abstimmung am
Bunde noch ausdrücklich wahren. Aber es ist dringend zu wünschen, daß sie durch dieselben im Hinblick auf
die obigen Erwägungen sich nicht hindern lassen, der einfachen Ausführung der einmal beschlossenen Exekutionsmaßregeln
zuzustimmen und sich Jo den beiden Großmächten anuschließen. Ein darüber zu fassender
Beschluß bedarf keiner weiteren ausführlichen Motivierung sondern eventuell unter Vorbehalt der Erbfolgefrage
nur des einfachen Hinweises auf das vollkommen Ungenügende der bisher an den Bund gelangten Erklärungen.
.
lärungen
das Ersuchen richtet, daß
» In dem die Königliche Regierung hiernach an die.......... .
ihr Bundestagsgesandter instruiert werden möge, dem preußisch-österreichischen Antrage auf sofortige Ausführung
der einfachen Exekution zustimmen, darf sie die Hoffnung aussprechen, daß. die . . . . . . .. .
den obigen Erwägungen sich nicht verschließen, und die volle Verantwortlichkeit für die ernsten und unabweislichen
Folgen eines weiter getriebenen Dissenses in der Bundesversammlung sich vergegenwärtigen werde.
*180. Telegramm an den Bundestagsgesandten in Frankfurt
von Sydow.
[Eigenbändiges Konzept.)
Berlin, den 6. Dezember 1863.
Wenn morgen eine Majorität im Sinne der Occupation stimmt, so erklären Sie mit
B)ar)on Kübeck gemeinschaftlich für Preußen und Oestreich, daß ein Beschluß auf Occupation
eines Bundeslandes wegen streitiger Erbfolge, da ein Recht zu demselben in den
Bundes-Verträgen nicht vorgesehn ist, der bundesgesetzlichen Grundlage entbehrt u)nd
daß daber beide allerh)öchste) Regirungen einen solchen Beschluß weder für verbindlich
noch seine Ausführung für zulässig ansehn. Hat B)ar)on Kübeck noch keine dahin lautende
I)nstruction, so verständigen Sie Sich mit ihm wegen Aussetzung der Schlußziehung auf
Grund der Geschäftsordnung.