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Baden. In 6 Bezirken (von 55) wurden die Wiederimpfungen in städtischen
Mittelschulen oder Volksschulen schon im Februar (Stadt Mannheim) oder März begonnen,
in 23 Bezirken fiel der Anfang des Impfgeschäfts in den April, in 10 wurde
noch im Oktober, in 1 (Karlsruhe Land) noch im November geimpft.
Hessen. Außerhalb der gesetzlichen Zeit wurden 1,72 / der sämmtlichen Impfungen
und 0,27% der Wiederimpfungen vorgenommen. Die in die drei ersten Jahresmonate
sallenden Erstimpfungen betrafen Rückständige vom Vorjahre, für welche in den Städten
Mainz, Darmstadt, Offenbach und Worms je mehrere Termine abgehalten wurden.
In den Kreisen Dieburg, Offenbach und Oppenheim erreichte das Impfgeschäft theils
wegen des Auftretens ansteckender Krankheiten, theils wegen Erkrankung des Impfarztes
erst im Oktober seinen Abschluß.
Mecklenburg = Schwerin. Die Impfung begann Ende April, vereinzelte
Impfungen kamen noch im Oktober und November vor.
· Großherzogthum Sachsen. In 2 Bezirken dauerte das Impfgeschäft bis
Mitte Oltober.
Mecklen burg-Strelitz. Die letzten Impfungen fanden im Oktober statt.
In Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg (Wiederimpfungen) begann
das Impfgeschäft Mitte April.
In Anhalt endete das Impfgeschäft im Oktober, in Schwarzburg-Rudolstadt
im Oktober (Leutenberger Bezirk) und November (Amtsbezirk Frankenhausen); in
Schaumburg-Lippe fielen die ersten Impfungen in 4 Bezirken in die zweite Hälfte
des April, in Lippe schloß das Impfgeschäft am 6. Oktober.
Hamburg. Die Impfanstalt war der Bevölkerung während des ganzen Jahres
zweimal wöchentlich geöffnet.
Elsaß-Lothringen. In 2 Bezirken wurden noch im Dezember Impfungen
vorgenommen.
Außerordentliche Impftermine, wegen des Auftretens der Blattern 1), wurden
soweit den Berichten zu entnehmen ist, abgesehen von den mitgetheilten Fällen, in
Bayern mehrfach abgehalten.
In München gab die Erkrankung eines von einer Studienreise aus Ungarn
zurückgekehrten Kunstmalers Anlaß, daß die Bewohner eines großen Hauses geimpft
wurden. In Neukirchen, woselbst eine Bäuerin nach Infektion in dem benachbarten
böhmischen Städtchen Neumarkt die Pocken bekam, ferner in Hof und 2 ländlichen Gemeinden,
sowie in Feuchtwangen und Nürnberg fanden ebenfalls wegen des Vorkommens
einzelner Blatternfälle außerordentliche Impfungen statt. In Württemberg
wurde in Heilbronn den Besitzern einer Papierfabrik, in welcher 2 Sortirerinnen
und das neugeborene Kind der einen derselben an Pocken erkrankt waren, aufgegeben,
sämmtliche Arbeiter und Arbeiterinnen vor der Einstellung revacciniren zu lassen.
Hinsichtlich der Räumlichkeiten, in welchen die Impfungen vorgenommen wurden,
gilt im Wesentlichen das in dem Berichte für das Vorjahr Gesagte. Nicht immer
standen besondere Warteräume zur Verfügung; dagegen finden sich nur vereinzelt in
den Berichten Klagen über Lichtmangel und ungenügende Größe der Impfräume.
Die Impfärzte. In Preußen waren, soweit bekannt, in 12 Kreisen die beiden
beamteten Aerzte, in 22 die Kreisphysiker am Impfgeschäfte nicht betheiligt; in vielen
anderen Kreisen wurden dagegen die öffentlichen Impfungen ausschließlich durch beamtete
Aerzte vorgenommen. Aus einem Regierungsbezirke wird berichtet, daß in den Kreisen,
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!) Vergl. Ergebnisse der amtlichen Pockentodesfallsstatistik im Deutschen Reiche vom Jahre 1698
u. s. w. Mediz.statist. Mittheilungen a. d. Kaiserl. Gesundheitsamte. Zweiter Band. S. 906—916.