Metadata : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Dritter Band. (3)

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Baden.  In  6  Bezirken  (von  55)  wurden  die  Wiederimpfungen  in  städtischen
Mittelschulen  oder  Volksschulen  schon  im  Februar  (Stadt  Mannheim)  oder  März  begonnen,
  in  23  Bezirken  fiel  der  Anfang  des  Impfgeschäfts  in  den  April,  in  10  wurde
noch  im  Oktober,  in  1  (Karlsruhe  Land)  noch  im  November  geimpft.

Hessen.  Außerhalb  der  gesetzlichen  Zeit  wurden  1,72  /  der  sämmtlichen  Impfungen
und  0,27%  der  Wiederimpfungen  vorgenommen.  Die  in  die  drei  ersten  Jahresmonate
sallenden  Erstimpfungen  betrafen  Rückständige  vom  Vorjahre,  für  welche  in  den  Städten
Mainz,  Darmstadt,  Offenbach  und  Worms  je  mehrere  Termine  abgehalten  wurden.
In  den  Kreisen  Dieburg,  Offenbach  und  Oppenheim  erreichte  das  Impfgeschäft  theils
wegen  des  Auftretens  ansteckender  Krankheiten,  theils  wegen  Erkrankung  des  Impfarztes
erst  im  Oktober  seinen  Abschluß.

Mecklenburg  =  Schwerin.  Die  Impfung  begann  Ende  April,  vereinzelte
Impfungen  kamen  noch  im  Oktober  und  November  vor.

·  Großherzogthum  Sachsen.  In  2  Bezirken  dauerte  das  Impfgeschäft  bis
Mitte  Oltober.

Mecklen  burg-Strelitz.  Die  letzten  Impfungen  fanden  im  Oktober  statt.

In  Sachsen-Meiningen  und  Sachsen-Altenburg  (Wiederimpfungen)  begann
das  Impfgeschäft  Mitte  April.

In  Anhalt  endete  das  Impfgeschäft  im  Oktober,  in  Schwarzburg-Rudolstadt
im  Oktober  (Leutenberger  Bezirk)  und  November  (Amtsbezirk  Frankenhausen);  in
Schaumburg-Lippe  fielen  die  ersten  Impfungen  in  4  Bezirken  in  die  zweite  Hälfte
des  April,  in  Lippe  schloß  das  Impfgeschäft  am  6.  Oktober.

Hamburg.  Die  Impfanstalt  war  der  Bevölkerung  während  des  ganzen  Jahres
zweimal  wöchentlich  geöffnet.

Elsaß-Lothringen.  In  2  Bezirken  wurden  noch  im  Dezember  Impfungen
vorgenommen.

Außerordentliche  Impftermine,  wegen  des  Auftretens  der  Blattern  1),  wurden
soweit  den  Berichten  zu  entnehmen  ist,  abgesehen  von  den  mitgetheilten  Fällen,  in
Bayern  mehrfach  abgehalten.

In  München  gab  die  Erkrankung  eines  von  einer  Studienreise  aus  Ungarn
zurückgekehrten  Kunstmalers  Anlaß,  daß  die  Bewohner  eines  großen  Hauses  geimpft
wurden.  In  Neukirchen,  woselbst  eine  Bäuerin  nach  Infektion  in  dem  benachbarten
böhmischen  Städtchen  Neumarkt  die  Pocken  bekam,  ferner  in  Hof  und  2  ländlichen  Gemeinden,
  sowie  in  Feuchtwangen  und  Nürnberg  fanden  ebenfalls  wegen  des  Vorkommens
  einzelner  Blatternfälle  außerordentliche  Impfungen  statt.  In  Württemberg
  wurde  in  Heilbronn  den  Besitzern  einer  Papierfabrik,  in  welcher  2  Sortirerinnen
und  das  neugeborene  Kind  der  einen  derselben  an  Pocken  erkrankt  waren,  aufgegeben,
sämmtliche  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  vor  der  Einstellung  revacciniren  zu  lassen.

Hinsichtlich  der  Räumlichkeiten,  in  welchen  die  Impfungen  vorgenommen  wurden,
gilt  im  Wesentlichen  das  in  dem  Berichte  für  das  Vorjahr  Gesagte.  Nicht  immer
standen  besondere  Warteräume  zur  Verfügung;  dagegen  finden  sich  nur  vereinzelt  in
den  Berichten  Klagen  über  Lichtmangel  und  ungenügende  Größe  der  Impfräume.

Die  Impfärzte.  In  Preußen  waren,  soweit  bekannt,  in  12  Kreisen  die  beiden
beamteten  Aerzte,  in  22  die  Kreisphysiker  am  Impfgeschäfte  nicht  betheiligt;  in  vielen
anderen  Kreisen  wurden  dagegen  die  öffentlichen  Impfungen  ausschließlich  durch  beamtete
Aerzte  vorgenommen.  Aus  einem  Regierungsbezirke  wird  berichtet,  daß  in  den  Kreisen,

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!)  Vergl.  Ergebnisse  der  amtlichen  Pockentodesfallsstatistik  im  Deutschen  Reiche  vom  Jahre  1698
u.  s.  w.  Mediz.statist.  Mittheilungen  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte.  Zweiter  Band.  S.  906—916.