110 Bericht des gemischten Ausschusses etc.
d.i. einen hohen und meistentheils prohibitiven Zoll auf Schiffe legen, welche
von den unabhängigen Kanälen in ihre Kanäle einfahren. So ist der Durchgangsfrachtsatz
für Eisen nach London 4 S. 6 d., davon erheben die unabhängigen
Kanäle 3 S. für 146 Meilen, während der Birmingham-Kanal, welcher
vermittelst einer Garanzie unter der faktischen Herrschaft der London- und
North-Western Eisenbahngesellschaft ist, 1 S. 6 d. für 10 Meilen nimmt. Die
Great- Western Eisenbahngeseilschaft verlangt 10’, Pence für 12 Meilen auf
ihrem Stratford upon Avon Kanal, aber, wenn die Waare auf einen unabhängigen
Kanal übergeht einen Extra- oder Sperrungszoll von 18.10d. —
4 d. ist der Preis per Tonne für die Benutzung des Birmingham - Kanals,
aber wenn das Schiff in einen unabhängigen Kanal übergeht, wird 1 S.6.d.
auferlegt. Der Verkehr ist gezwungen, 67 Meilen auf unabhängigen Kanälen
umzugehen, statt der kürzesten Route, welche 37 Meilen beträgt. Die unabhängigen
Kanäle haben seit der Zeit, als die Vereinbarung zwischen dem Birminghamkanal
und der Eisenbahngesellschaft Platz gegriffen, ihre Zölle um eine
zwischen 70 und 25 pCt. variirenden Summe vermindert, und im Allgemeinen
um etwa 50 pCt., während diese ganze Periode hindurch keinerlei Ermässigung
auf dem Birmingham-Kanal stattgefunden hat. Sie besorgen einen grösseren
Lokalverkehr als die im Besitze von Eisenbahngesellschaften befindlichen Kanäle.
Der Worcester Kanal, welcher nahezu bankerott ist, und den die Midland-Eisenbahngesellschaft
jetzt zu kaufen beabsichtigt, ist, wie man sagt, dadurch
ruinirt worden, dass er zwischen Kanälen liegt, welche in den Händen von
Eisenbahngesellschaften sind.
Ferner der Ayre-Calder-Kanal, welcher im Osten mit dem Humber Kanal
verbunden ist, communieirt mit Lancashire und dem Mersey auf 3 Wegen, nämlich
durch den Huddersfieldkanal, den Rochdalekanal und den Leeds-Liverpoolkanal;
von diesen gehört der Huddersfieldkanal, welcher der kleinste und
mindest bewerthete ist, der London-North-Western-Eisenbahn, die Zölle auf demselben
sind durch Koncession auf eine niedere Rate fixirt, aber es ist konstatirt,
dass der Verkehr auf mannichfache Weise behindert und das Wasser ungegenügend
ist. Der Rochdalekanal, welcher grosse Erleichterungen in Manchester
hat, ist den London-North-Western-, Lancashire-Yorkshire- und North-Eastern-Eisenbahngeseslischaften
verpachtet unter einer Pachtung, von welcher noch
nicht 4 Jahre verflossen sind, und es ist konstatirt, dass die Zölle auf diesen
Kanal prohibitivisch sind. Der Leeds-Liverpool-Kanal hat seinen Waarenverkehr
mit Ausnahme der Mineralien zeitweise den London-North-Western- und Lancashire-Yorkshire-Eisenbahnen
verpachtet. Diese Gesellschaften zahlen, wie festgestellt
ist, den Aktionären des Leeds-Liverpool-Kanals 37500 Pfund jährlich um
die Zölle auf dem Kanal auf ein Maximum zu erhöhen, so dass der Frachtpreis
auf dem Kanal für Zölle allein 16 S. beträgt, während die Eisenbahngesellschaften
für 15. S. befördert. Als Folge für die Ayre-Calder Gesellschaft wird
angegeben, dass sie keine Güter höherer Klasse von Osten nach Westen oder
vice versa direct befördern kann, und dass sie 75 pCt. ihres Verkehrs auf den
westlichen Kanälen verloren hat.
Wo die Zölle durch Parlamentsakte auf eine lohnende Höhe festgesetzt
sind, ist in manchen Fällen festgestellt, dass die die Kanäle besitzenden Eisenbahngesellschaften
nicht nur keine Verbesserungen machen, sondern dass sie
durch Vernachlässigung der Reparaturen, durch Schliessen der Kanäle bei