Full text : Handbuch der bayerischen Distrikts-Verwaltungs-Behörden.

VI  Vorwort  zur  ersten  Auflage.

Verwaltungsnormen  auf  der  Grundlage  der  im  Augenblick  bestehenden
Gesetze  und  Verordnungen  in  der  entsprechendsten  Weise  abgeholfen.
Die  später  erscheinenden  Normen  können  füglich  der  Schrift  an  ge—
eigneter  Stelle  eingereiht  und  damit  ihre  Vollständigkeit  für  den  praktischen
  Bedarf  conservirt  werden,  wie  das  bei  Schriften  gleichen  Ziels
immer  der  Fall  war.

Alle  diese  Gründe  möchten  demnach  meinen  Entschluß,  das  Handbuch
  für  die  bayerischen  Distriktsverwaltungsbehörden  in  dem  Zeitpunkt
ihrer  primitiven  Organisation  erscheinen  zu  lassen,  rechtfertigen.

Was  den  Inhalt  betrifft,  so  war  ich  bestrebt,  alle  auf  die  Amtsführung
  der  Distriktsverwaltungsbehörden  bezüglichen  allgemeinen  bis
in  die  jüngste  Zeit  ergangenen  Anordnungen  bei  den  betreffenden
Materien  aufzunehmen.  —

Ich  war  mir  der  Schwierigkeit  meiner  Aufgabe,  des  kaum  zu
bewältigenden  Umfanges  des  hieher  bezüglichen  Stoffes  sehr  wohl  bewußt,
  und  ich  habe  der  Schrift  daher  einen  um  so  größeren  Fleiß
gewidmet,  je  mehr  ich  mir  der  Unzulänglichkeit  meiner  Kraft  bewußt
war.  —

Gleichwohl  hoffe  ich,  daß  die  von  mir  versuchte  Zusammenstellung
  der  geltenden  Verwaltungsnormen  nicht  ohne  praktischen  Nutzen
sein  werde,  und  daß  meine  gute  Absicht  von  den  Beamten  des  mir
stets  lieb  gewesenen  äußeren  Verwaltungsdienstes  freundliche  Würdigung
  finden  werde.  —

Sollte  mir  ungeachtet  der  angewendeten  Sorgfalt  gleichwohl  die
eine  oder  andere  Bestimmung  unbekannt  geblieben  oder  entgangen
sein,  sollten  sich  Mängel  und  Lücken  in  der  Schrift  finden,  so  darf
ich  wohl  bei  all'  denjenigen,  die  das  überreiche  Material  für  eine
solche  Schrift  und  den  großen  Competenzumfang  bayerischer  Verwaltungsbehörden
  kennen,  um  so  mehr  auf  eine  wohlwollende  Nachsicht
rechnen,  als  die  Zeit,  innerhalb  welcher  die  Schrift  vollendet  sein  mußte,
eine  im  Verhältnisse  zum  gegebenen  Stoffe  überaus  kurze  war.

Ich  werde  deshalb  auch  jede  in  dieser  Beziehung  mir  bekannt
werdende,  wohlwollende  Bemerkung  und  Berichtigung  dankbar  annehmen,
  und  mich  für  meine  Bemühungen  hinreichend  belohnt  fühlen,
wenn  die  Beamten  der  Verwaltung,  denen  zunächst  das  Buch  dienen
soll,  in  meiner  Schrift  einen  brauchbaren  Anhaltspunkt  und  eine  Erleichterung
  in  ihrem  umfangreichen  amtlichen  Wirkungskreise  finden
werden.  —

Ansbach  im  Juni  1862.

Carl  Nar,

königl.  Regierungsdirector.