Full text : Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und des Preußischen Staates in gedrängter Darstellung.

176           VII.  Die  Verwaltung  des  Preußischen  Staates.

28.  Juli  1906  (GS.  S.  335)  „betreffend  die  Unterhaltung
der  öffentlichen  Volksschulen“  in  Kraft.  Es  regelt  nicht
nur  die  —  bisher  überaus  unsicheren  —  Fragen  der  Schullasten,
sondern  darüber  hinaus  den  gesamten  Aufbau  der  örtlichen
Schulverwaltung,  die  Berufung  der  Lehrer,  sowie  die  wichtigen
Verhältnisse  der  Konfessionalität  und  die  Errichtung  von  Simultanschulen,
  d.  h.  von  Anstalten,  in  denen  Kinder  aller  Konfessionen
  gemeinsam  unterrichtet  werden,  wobei  deren  Lehrerzahl
tunlichst  dem  ziffermäßigen  Konfessionsverhältnis  der  Schulkinder
entspricht.  Das  Gesetz  gilt  nicht  für  Westpreußen  und  Posen.

      Die  Aufwendungen  des  Staates  und  der  Gemeinden  für
das  Elementar-Unterrichtswesen  wachsen  ständig;  sie  sind  in
den  25  Jahren  1886  bis  1911  von  100  auf  420  Mill.  M
gestiegen,  während  die  Schülerzahl  sich  nur  von  4,85  auf
6,57  Millionen  vermehrte.  Für  den  Staat  allein  ist  für  1917
eine  dauernde  Ausgabe  von  176,1  Mill. M  vorgesehen.

      Die  obere  Leitung  des  Volksschulwesens  in  den  einzelnen
Regierungsbezirken  sowie  die  Aufsicht  über  alle  privaten  Unterrichts=
  und  Erziehungsanstalten  ist  den  Regierungen  übertragen.


      Abgesehen  von  der  Volksschule  ist  eine  gesetzliche  einheitliche
Regelung  des  gesamten  Schul=  und  Unterrichtwesens  für  den
ganzen  Staat  noch  nicht  erfolgt,  es  verbleibt  daher  gemäß
Artikel  26  der  Verfassung  in  den  einzelnen  Landesteilen  zunächst
  bei  dem  geltenden  Rechte.  —

         Dem  Kultusministerium  unterstehen  auch  die  Provinzialgewerbeschulen
  sowie  das  technische  Unterrichtswesen  und  die
technischen  Lehranstalten.  Hierhin  gehören  besonders  die
Technischen  Hochschulen  zu  Berlin  (Charlottenburg),  1799  entstanden,
  1879  durch  Vereinigung  der  Bau=  und  Gewerbeakademie
  weiter  ausgestaltet,  Hannover,  Aachen,  Danzig
(1904  errichtet)  und  Breslau  (1910  eröffnet).