Full text: Vom Übergange der vollziehenden Gewalt auf die Militärbefehlshaber in Bayern während des Krieges 1914/19.

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ließ und damit den Zivilverwaltungsbehörden eine — tatsächlich, 
soweit dem Verf. bekannt, in mehreren Fällen benützte — Hand- 
habe bot, bedenkliche Verfügungen des Militärbefehlshabers gegen- 
standslos zu machen, können gleichgerichtete Bedenken wohl nicht 
geltend gemacht werden. 
Ob unser Vaterland in absehbarer Zeit einen neuen Krieg 
zu bestehen haben wird — wer vermöchte dies hente, da wir 
noch wie auf Messersschneide zwischen Krieg und Frieden, zwischen 
Sklaverei und Völkerbundsidealen stehen, vorauszusagen? Wie 
dem auch sei, —- stets werden mit dem modernen Kriege ver- 
waltungstechnische und wirtschaftliche Fragen so eng verknüpft 
sein, daß ihre Lösung durch Organe der Kriegführung erforderlich 
wird — stets wird also, in welcher Form auch immer, wieder- 
kelıren: der Übergang von Funktionen der vollziehenden (ewalt. 
auf die Militärbefehlshaber.