IV. 4. RBeamt G. Anl. A V. betr. die Zuständigkeit 23. Nov. 74. 225
Verzeichniß der Reichsbehörden .
I. Oberste Reichsbehörden.
das Reichsamt des Innern,
das Königlich preußische Kriegsministerium,
das Königlich sächsische Kriegsministerium,
das Königlich württembergische Kriegsministerium,
das Reichs-Marine-Amt,
das Reichs-Justizamt,
das Reichsschatzamt,
das Reichs-Eisenbahn-Amt,
der Rechnungshof des Deutschen Reichs,
10. die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds,
11. das Reichs-Postamt,
12. das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen,
13. das Reichsmilitärgerichtz).
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II. Höhere, der obersten Reichsbehörde unmittelbar untergeordnete
Reichsbehörden und Vorsteher solcher Behörden.
A. Verwaltung des Innern.
das Bundesamt für das Heimathwesen,
das Schiffsvermessungsamt,
das Statistische Amt,
die Normal-Aichungs-Kommission,
das Gesundheitsamt,
das Patentamt,
das Reichs-Versicherungsamt,
die Physikalisch-Technische Reichsanstalt,
das Kanalamt. «
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B. Verwaltung des Reichsheers.
a. Für das Disziplinarverfahren:
die kommandirenden Generale,
der Chef des Generalstabs der Armee,
der Chef des Königlich sächsischen Generalstabs,
der General--Inspekteur des Ingenieur= und Pionierkorps und der
Festungen,
—
4) Das Verzeichniß ist durch V. 27. Dez.
99 (Anm. 1) neu festgestellt.
J. 15
5) V. 14. Mai 01 (RGB. 173).