Full text : Handbuch der Gesetzgebung in Preußen und dem Deutschen Reiche. Band I Das Deutsche Reich. (1)

IV.  4.  RBeamt  G.  Anl.  A  V.  betr.  die  Zuständigkeit  23.  Nov.  74.  225

Verzeichniß  der  Reichsbehörden  .

I.  Oberste  Reichsbehörden.
das  Reichsamt  des  Innern,
das  Königlich  preußische  Kriegsministerium,
das  Königlich  sächsische  Kriegsministerium,
das  Königlich  württembergische  Kriegsministerium,
das  Reichs-Marine-Amt,
das  Reichs-Justizamt,
das  Reichsschatzamt,
das  Reichs-Eisenbahn-Amt,
der  Rechnungshof  des  Deutschen  Reichs,
10.  die  Verwaltung  des  Reichs-Invalidenfonds,
11.  das  Reichs-Postamt,
12.  das  Reichsamt  für  die  Verwaltung  der  Reichseisenbahnen,
13.  das  Reichsmilitärgerichtz).

*  8—

%  J  "

II.  Höhere,  der  obersten  Reichsbehörde  unmittelbar  untergeordnete
Reichsbehörden  und  Vorsteher  solcher  Behörden.

A.  Verwaltung  des  Innern.

das  Bundesamt  für  das  Heimathwesen,
das  Schiffsvermessungsamt,

das  Statistische  Amt,

die  Normal-Aichungs-Kommission,

das  Gesundheitsamt,

das  Patentamt,

das  Reichs-Versicherungsamt,

die  Physikalisch-Technische  Reichsanstalt,
das  Kanalamt.  «

SDPONPEVHPSPSOH

B.  Verwaltung  des  Reichsheers.
a.  Für  das  Disziplinarverfahren:
die  kommandirenden  Generale,
der  Chef  des  Generalstabs  der  Armee,
der  Chef  des  Königlich  sächsischen  Generalstabs,
der  General--Inspekteur  des  Ingenieur=  und  Pionierkorps  und  der
Festungen,

—

4)  Das  Verzeichniß  ist  durch  V.  27.  Dez.
99  (Anm.  1)  neu  festgestellt.
J.  15

5)  V.  14.  Mai  01  (RGB.  173).