Inhaltsverzeichnis : Preußisches Verwaltungsrecht.

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seph  von  Baiern  war  kinderlos  gestorben,  und  der  naͤchste  Erbe  war
der  Kurfuͤrst  von  der  Pfalz.  Dieser  war  aber  auch  ohne  Kinder,
schon  hochbetagt  und  kuͤmmerte  sich  nicht  eben  sehr  um  einen  Zu—
wachs  seiner  Laͤnder.  Das  benutzte  sogleich  Oestreich.  Es  ließ  sich
von  dem  rechtmaͤßigen  Erben  die  baierischen  Länder  abtreten  und  besetzte
  sie  zum  Theil  mit  seinen  Soldaten.  Allein  der  Kurfuͤrst  von
Sachsen,  dessen  Mutter  die  Schwester  des  verstorbenen  Maximilian
war,  und  außer  ihm  noch  zwei  mit  Baiern  verwandte  Fürsten  hatten
ganz  natürliche  und  unbestreitbare  Rechte  auf  die  baierische  Erbschaft.
Sie  riefen  daher  Friedrich  den  Großen  von  Preußen  zum  Schiedsrichter
  und  Beistand  auf;  und  dieser  rückte  auch  gar  bald  mit  zwei
Armeen,  zu  welchen  auch  zwei  und  zwanzigtausend  Sachsen  stießen,
in  Böhmen  ein.  Dort  stand  Kaiser  Joseph  und  Laudon  in  einem
stark  verschanzten,  fast  unangreifbaren  Lager.  Keine  Partei  mochte
die  andere  angreifen;  der  alte  Kriegsheld  Friedrich  war,  mit  den  Jahren
  auch  ruhiger  und  langsamer  geworden;  kurz,  es  nahte  der  Winter,
und  es  war  noch  nicht  zu  einem  einzigen  Treffen  gekommen.  Oa
ward,  besonders  auf  Antrieb  der  verwittweten  Kaiserin  Mutter,  Maria
  Theresia,  die  des  Blutvergießens  auch  während  ihrer  Regierung
genug  erlebt  hatte,  ein  Waffenstillstand  geschlossen,  und  am  13.  Mai
1779  kam  zu  Teschen  der  Friede  nach  diesem  unblutigen  Kriege
zu  Stande.  —  Sachsen  erhielt  für  seine  Ansprüche  sechs  Millionen
Gulden,  die  der  biedere  Friedrich  August  zum  Nutzen  des  Landes
verwendete,  während  sie  eigentlich  seinem  Privatschatze  gehörten.

1.  Mai.
Bauernkrieg  und  Schlacht  bei  Frankenhaulen.

Schon  im  Mittelalter,  noch  mehr  aber  vor  etwa  dreihundert
Jahren,  zur  Zeit  der  Reformation,  waren  die  Bauern  auf  dem  Lande
und  die  niedern  Bürger  in  den  Städten  in  gleich  beklagenswerthem
Zustande  und  führten  wohl  mit  vollem  Rechte  den  Namen  „arme
Lite.“  Sie  waren  nur  Lastthiere,  die  dem  Fürsten,  dem  Ritter  und
dem  riester  alle  Arbeit  verrichten,  den  nöthigen  Lebensunterhalt  erbauen
  und  darbringen,  und  alle  Lasten,  die  er  ihnen  auferlegte,  mit
stumpfer  Gelassenheit  dulden  sollten.  Das  war  von  dem  armen
Volke  längst  mit  tiefem  Seufzen  empfunden  worden,  und  oft  schon
hatte  sich  lautes  Murren  vernehmen  lassen.  Was  Wunder  also,
wenn  endlich  an  vielen  Orten  Deutschlands  förmliche  Unruhen  und
Empörungen  ausbrachenz;  wenn  in  Schwaben,  Franken,  Westphalen
und  Thüringen  große  Zusammenrottungen  der  Bauern  entstanden

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