Juristlsche Personen — Kauf. 81
XX, 300. Decgl. in Streitigkelten über Beltragspflichtigkelt
der jũdischen Einwohner zu Gemeindeanstalten.
Juristische Personen: Beweislast über die Fortdauer
einer letztwillig honorirten jurist. Person. XIII, 302.
Der einer juristischen Person ertheilte Kuratelkonsens zur
Prozebsührung kann zur Kostenkompensation nicht veranlassen.
XIX, 288. Anwendung der Bestimmung des preuß.
Landr. I. 14. §. 150 auf Rechnungen über die Verwaltung
des Vermögens jurist. Personen. XIX, 360.
Jus delendi, s. Ablösungcrecht.
Justiz: Kompetenzgrenze zwischen Justiz und Polizei in
Ehedissidien. XVIII, 76. Desgl. in einem Falle, wo es
sich von der Befugniß und Verbindlichkeit zur Verschließung
eines Hofraums handelte. XV, 301.
Justizfach: Anstellungen und Beförderungen im Justizfache
diesseits des Rheins, in den Jahren 1823— 43.
XI, 253. In den J. 1846 — 48. XIV, 138. In den
* 1849 —51. XVII, 76. In den J. 1852—54. XX,
Justizministerium: Gesetzerläuterungen durch dasselbe.
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Tustizsachen, s. Civilprozeß sachen.
Kaduzitit, s. Gutsheim fälligkeit.
Kaffetier: ist in Beziehung des von dem Brauer für selne
Gäste bezogenen Bieres nicht merkantilfähig. XVIII, 311.
Kalumnieneid: dessen Unzulässigkeit im Wechsel= und
Merkantilprozesse. XVIII, 341.
Kauf: von Erbschaften, welche Auswanderern in Aussicht
stehen. XVII, 205. Rechtliche Folgen, wenn nebst andern
Objekten ein Gewerbsrecht als real verkauft wurde, welches,
wie sich nachher zeigte, blos ein persönliches ist. XI,
2. Verkauf eines im Amortisationsprozesse verfangenen
Papieres; Verpflichtung des Verkäufers, diese Waare zurückzunehmen
und dafür ein untadelhaftes Exemplar zu
liefern. XX, 340. Recht des Käufers, vom Kaufgelde
den Betrag der auf dem verkauften Gute haftenden Hypothekenschulden
abzuziehen. XIX, *80. Kauf unter Oesterreichern
in Bayern über ein bayerisches Gut geschlossen;
muß sich der Verkäufer in österreich. Banknoten bezahlen
lassen? XIX, * 90. Reseission wegen Verletzung über die
Hälste bei Verkauf eines Gutes unter Vorbehalt einer
lebenslänglichen Ausnahme. XIII, 407. Schadloshaltung
wegen Nichterfüllung von Seite des Käufers; Beweislast
über Verschulden bei Entschädigungsforderungen wegen
Nichterfüllung. XVI, 319. Zwangsverkauf einer vorher
unter der Hand verkauften Sache auf Betreiben von Gläu-6