118 Der vaterländische Unterricht.
ein Bedürfnis für eine besondere Zeitung nicht vorhanden, da sie die Tages-
zeitungen regelmäßig erhielt.
Bayern, Sachsen, Hessen, Anhalt, Hamburg errichteten gleichfalls
Zentralstellen nach dem Muster des Kriegspresseamts und seiner Zu-
sammenarbeit mit den Behörden und vaterländisch interessierten Stellen
in Preußen. Baden und Mecklenburg-Schwerin erbaten und erhielten
die Erlaubnis zur Mitbenutzung preußischer Stellen. Die übrigen Bundes-
staaten beauftragten bereits vorhandene Organisationen, insbesondere die
Schulabteilungen mit einer Aufklärungstätigkeit in Verbindung mit dem
Kriegspresseamt.
So wuchs in der Heimat überall von unten herauf machtvoll empor,
was der Generalfeldmarschall und General Ludendorff wollten und
brauchten. Die Aufklärungstätigkeit entwickelte sich immer mehr zu einer
Sache des Kriegspresseamts, der Presseabteilungen der stellvertretenden
Generalkommandos und der Regierungen der Bundesstaaten. Die Reichs-
regierung sah zu und wurde bei diesem Stande der Entwicklung durch die
Friedensresolution überrascht.
Zeitlich mit der Friedensresolution zusammentreffend, aber von ihr
nicht beeinflußt, hatte die O. H. L. es unternommen, in die auseinander-
strebenden Tendenzen der Aufklärung Einheitlichkeit zu bringen und ihr
diejenigen Wege vorzuzeichnen, die sie im Interesse der Kampffront des
Heeres verlangte.
Im Feldheer war durch den Geländeverlust vor Verdun Mitte Dezem-
ber 1916 zum ersten Male die Vermutung aufgetreten, daß an einzelnen
Stellen Truppen versagt hätten. Die Tatsachen und ihre Ursachen ließen
sich nicht völlig nachweisen, das weitere Verhalten der Truppen bestätigte
diese Vermutung nicht. Dennoch war die Aufmerksamkeit der verantwort-
lichen Stellen verschärft. Die Hinweise auf die schädliche Wirkung der Vor-
gänge in der Heimat auf den Geist der Truppen und die Forderungen nach
Abhilfe mehrten sich. Zahlreiche Stellen des Feldheeres gingen daran, bei
den Truppen selbst entgegenzuarbeiten. Den im Mai 1917 geschaffenen
Aufklärungsoffizieren bei den stellvertretenden Generalkommandos in der
Heimat hatte das Kriegsministerium am 9. Juli 1917 Stellen für Leiter
der Aufklärungstätigkeit unter den Truppen bei den Armeeoberkomman-
dos folgen lassen. Bei der O. H. L. war durch Verfügung vom 8. Mai 1917
die Leitung der im Interesse der Kriegführung gebotenen Aufklärung im
Inland, im besetzten Gebiet und beim Feldheer dem Chef der Ab-
teilung III B übertragen worden.
Es kam darauf an, dem neuen Dienstzweig seine Bahnen vorzu-
schreiben.