Full text: Nachrichtendienst, Presse und Volksstimmung im Weltkrieg.

14 Die Abteilung III B. 
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lichen Meinung fest in der Hand einer siegentschlossenen Regierung. Darum 
hat er uns auf diesem Kampfgebiet besiegt. Wenn etwas von der Arbeit 
der Abteilung III B abgegeben werden konnte, dann mußte es an die zu- 
ständige politische Leitung, aber nicht an eine zweite Stelle innerhalb der 
militärischen Führung abgegeben werden. Andernfalls wurde der Grund- 
fehler nicht beseitigt. Ich habe ausreichend dargelegt, welche vergeblichen 
Anstrengungen die HO. H. L. gemacht hat, diese einzig mögliche Lösung her- 
beizuführen. 
Ich habe feststellen können, daß die eigenen Aufgaben der O. H. L., 
die in allen vier Arbeitsgebieten enthalten waren, gelöst worden sind. 
Die Beschaffung militärischer Nachrichten, wie die Geheimhaltung aller 
eigenen großen Operationen bis auf die letzte von Reims, sind geglückt. 
Der militärische Pressedienst und der vaterländische Unterricht waren bis 
zuletzt Vorkämpfer für Kampfentschlossenheit und Siegeswillen. Auf den 
Vorwurf, sie hätten die öffentliche Meinung irregeführt, gehe ich in späte- 
rem Zusammenhang ein. Hier beweist er nur, daß beide in der Richtung 
Erfolg hatten, in der sie zu wirken bestimmt waren. Der Gesamterfolg 
ging in dem Zusammenbruch unter. Trotzdem ist es berechtigt, ihn fest- 
Zustellen. 
Es geschieht nicht zum Selbstlob. Lag der Schwerpunkt der Arbeit 
außerhalb der O. H. L., so gebührt auch der erreichte Erfolg in erster Linie 
meinen Mitarbeitern. Ihre Zahl war in den notwendigen und möglichen 
Grenzen gehalten, aber immerhin groß. Die durch persönliche Eignung 
gebotene Verwendung auf oft undankbarem Posten forderte manchen per- 
sönlichen Verzicht. Die vielseitigen, nicht rein militärischen Aufgaben 
fanden in Offizieren des Beurlaubtenstandes hervorragende Bearbeiter, 
die, zum Teil im Lebensalter weit vorgeschritten, sich, soweit sie nicht selbst 
die Leitung abgeschlossener Aufgaben hatten, den jüngeren aktiven Ka- 
meraden selbstlos unterordneten und sie durch sachverständigen Rat und 
Mitarbeit zur Lösung ihrer Aufgaben befähigten. Diese Mitarbeiter 
führten dem Generalstab Gesetzes= und Verwaltungskenntnis zu. Sie 
wiesen ihm den Weg auf den bisher unbekannten, weil in der Friedens- 
ausbildung vernachlässigten Gebieten des Staatslebens und verschafften 
den Anträgen und dem Handeln des Generalstabs diejenigen Grenzen und 
Grundlagen, die notwendig waren, der Führerschaft, die dem Generalstab 
zufiel, Ansehen und Vertrauen zu sichern. Unter ihrer Mitarbeit geschah 
die Umstellung manchen staatlichen Wirkens auf den Kriegsbetrieb. So 
wurde die von der Abteilung III B geleistete Arbeit schließlich nicht eine 
Betätigung des Generalstabs auf ihm wesensfremden Gebieten, sondern 
sachverständige Arbeit, in den Generalstab verlegt und dadurch mit der 
Kriegführung verschmolzen. Das Übel, das darin lag, daß der General-
	        
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