32 Der Nachrichtendienst der Entente und die deutsche Abwehr.
Auch der Presse wurde ein Verbot, über Spionagefälle zu berichten, auf-
erlegt. Der Nachteil, daß die Offentlichkeit nicht über den Umfang der
feindlichen Spionage aufgeklärt wurde, mußte in Kauf genommen werden.
Sie hatte sich nicht als Mitarbeiter bewährt. Es kam aber noch ein zweiter
Grund für diesen Entschluß hinzu. Berichte über Spionage, besonders
wenn sie sensationell aufgebauscht sind, locken unsichere Elemente an. Ein
Anlocken deckte aber weder unseren eigenen Bedarf in erwünschter Weise,
noch durfte dadurch dem Feind erleichtert werden, sich freiwillig anbietende
Organe in Deutschland zu finden. Die Spionageprozesse vor dem Kriege
hatten gezeigt, daß wir in dieser Beziehung krank waren.
Die erste Dienstanweisung für den militärischen Abwehrdienst vom
13. August 1914 ordnete an: „Die Teilnahme der Bevölkerung ist wach
zu erhalten. Dies gilt namentlich, wenn die Operationen auf dem Kriegs-
schauplatz Truppentransporte durch das Inland erforderlich machen. Eine
planlose Spionenfurcht ist dadurch zu vermeiden, daß der Bevölkerung be-
stimmte Anweisungen gegeben werden. Veröffentlichungen über Spionage-
vorfälle unterliegen der Genehmigung durch den Generalstab. Bei sämt-
lichen Anordnungen für Spionagebekämpfung ist den Behörden gegenüber
im Auftrage des Chefs des Generalstabes der Armee mit der größten Ent-
schiedenheit aufzutreten.“
Der Aufbau des Abwehrdienstes vollzog sich zunächst in der Herbei-
führung einer Einteilung der Arbeitsgebiete. Der Generalstab übernahm
den Schutz der Heeresinteressen und die allgemeine Führung im Inland,
in enger Zusammenarbeit mit ihm der Admiralstab zunächst die Maß-
nahmen im Ausland und in den Kriegshäfen. Die Aufgaben in Deutsch-
land wurden der Abteilung III B des stellvertretenden Generalstabs in
Berlin, die auf dem Kriegsschauplatz der geheimen Feldpolizei übertragen.
In Belgien, in Polen, in Rumänien und in den besetzten Gebieten des
Ostens, mit denen wir beim Vordringen polizeilich völlig ungeschützte Ge-
biete im Rücken unserer Heere zurückließen, wurden Zentralpolizeistellen
geschaffen.
Diese waren den Generalgouverneuren unterstellt. Auch in
Luxemburg wurde eine solche in durch die Verhältnisse bedingtem
engeren Rahmen errichtet. Geheime Feldpolizei, Zentralpolizeistellen
und stellv. IIIB wurden in bezug auf die Abwehr des feindlichen
Nachrichtendienstes einheitlich vom Gr. H. Qu. aus durch den Chef
der Abteilung III B angeleitet. Damit war die Berücksichtigung der ört-
lichen Unterschiede zwischen Kriegsschauplatz, besetztem Gebiet und Heimat
und doch ein Vorgehen nach einheitlichen Gesichtspunkten gewährleistet. Es
kamen dadurch ferner die Erfahrungen des eigenen Nachrichtendienstes der