Full text: Nachrichtendienst, Presse und Volksstimmung im Weltkrieg.

70 Der Pressedienst der Obersten Heeresleitung. 
  
  
hofsbuchhandlungen. Ein Eingriff in den persönlichen Bezug erfolgte nur, 
wenn eine Zeitung für das Feldheer verboten war. Ein solches Verbot 
bestand für einige Blätter unabhängig-sozialdemokratischer Richtung. Im 
übrigen war der Postbezug völlig frei. Er umfaßte bei unteren Dienst- 
graden vor allem die kleineren Heimatszeitungen, die den Mann mit der 
engeren Heimat und ihren Ereignissen verband. Dieser Umstand veran- 
laßte den Pressedienst der O. H. L., den kleineren Heimatblättern besondere 
Aufmerksamkeit zu schenken. Offiziere bezogen neben diesen auch große 
politische Blätter durch die Post. 
Bei den Feld= und Bahnhofsbuchhandlungen spielten diejenigen 
Blätter eine hervortretende Rolle, die am schnellsten zum Verkauf gelangen 
konnten, erst in zweiter Linie die Berliner Zeitungen. Sie wurden von 
Anhängern ihrer politischen Richtung verlangt, von der großen Masse im 
Umfange ihres Vorhandenseins gekauft. 
Die Feldbuchhandlungen unterstanden den A. O. K. bzw. den 
Generalgouvernements, die Bahnhofsbuchhandlungen dem Feldeisenbahn= 
chef. Ein Eingriff in ihren Betrieb war ein solcher in die Befehlsgewalt 
und Verantwortlichkeit. Der Weg für den Pressedienst der O. H. L. zu 
ihnen führte daher über den Generalquartiermeister. Der Pressedienst 
hatte nur die geltenden Grundsätze mit denen der O. H. L. in Überein- 
stimmung zu bringen. 
Die Grundsätze, die die O. H. L. vertrat, waren folgende: Umfang und 
Zulassung von Feldbuchhandlungen war dem Ermessen der A. O. K. über- 
lassen nach örtlichem Bedarf und auf Grund ihrer Verantwortung für 
den Geist und die Stimmung der ihnen unterstellten Truppen. Ein 
Eingriff in diese Verantwortlichkeit hatte zu unterbleiben und wurde ab- 
gewehrt, als unter dem Druck politischer Momente versucht wurde, die 
Zulassung einer bestimmten Zeitung zum Vertrieb durch die Feldbuch- 
handlungen einer Armee zu erzwingen. Im übrigen wurden die A. O. K. 
angeholten, das Überwiegen bestimmter Zeitungen im Feldbuchhandel 
weder zu dulden noch zu fördern. Der Ausschluß bestimmter Zeitungen 
aus dem Feldbuchhandel war ihrem Ermessen überlassen. Das Verbot einer 
Zeitung, also auch durch den Postbezug oder durch sonstige Verbreitung, 
hatte die O. H. L. sich vorbehalten. 
Kosten für den Staat entstanden durch die Feldbuchhandlungen nicht, 
im Gegenteil hatten die A. O. K. aus ihnen Einnahmen, die der Wohlfahrt 
der Truppen zugute kamen. 
Die Aufsicht über den Feldbuchhandel war nicht überall ausreichend. 
An verschiedenen Stellen gelang es rührigen Zeitungen, sich selbst das 
Übergewicht zu schaffen. Einschreiten erweckte den Eindruck der Partei- 
nahme, geschah aber trotzdem. Häufig war die Nachfrage nach einer
	        
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