70 Der Pressedienst der Obersten Heeresleitung.
hofsbuchhandlungen. Ein Eingriff in den persönlichen Bezug erfolgte nur,
wenn eine Zeitung für das Feldheer verboten war. Ein solches Verbot
bestand für einige Blätter unabhängig-sozialdemokratischer Richtung. Im
übrigen war der Postbezug völlig frei. Er umfaßte bei unteren Dienst-
graden vor allem die kleineren Heimatszeitungen, die den Mann mit der
engeren Heimat und ihren Ereignissen verband. Dieser Umstand veran-
laßte den Pressedienst der O. H. L., den kleineren Heimatblättern besondere
Aufmerksamkeit zu schenken. Offiziere bezogen neben diesen auch große
politische Blätter durch die Post.
Bei den Feld= und Bahnhofsbuchhandlungen spielten diejenigen
Blätter eine hervortretende Rolle, die am schnellsten zum Verkauf gelangen
konnten, erst in zweiter Linie die Berliner Zeitungen. Sie wurden von
Anhängern ihrer politischen Richtung verlangt, von der großen Masse im
Umfange ihres Vorhandenseins gekauft.
Die Feldbuchhandlungen unterstanden den A. O. K. bzw. den
Generalgouvernements, die Bahnhofsbuchhandlungen dem Feldeisenbahn=
chef. Ein Eingriff in ihren Betrieb war ein solcher in die Befehlsgewalt
und Verantwortlichkeit. Der Weg für den Pressedienst der O. H. L. zu
ihnen führte daher über den Generalquartiermeister. Der Pressedienst
hatte nur die geltenden Grundsätze mit denen der O. H. L. in Überein-
stimmung zu bringen.
Die Grundsätze, die die O. H. L. vertrat, waren folgende: Umfang und
Zulassung von Feldbuchhandlungen war dem Ermessen der A. O. K. über-
lassen nach örtlichem Bedarf und auf Grund ihrer Verantwortung für
den Geist und die Stimmung der ihnen unterstellten Truppen. Ein
Eingriff in diese Verantwortlichkeit hatte zu unterbleiben und wurde ab-
gewehrt, als unter dem Druck politischer Momente versucht wurde, die
Zulassung einer bestimmten Zeitung zum Vertrieb durch die Feldbuch-
handlungen einer Armee zu erzwingen. Im übrigen wurden die A. O. K.
angeholten, das Überwiegen bestimmter Zeitungen im Feldbuchhandel
weder zu dulden noch zu fördern. Der Ausschluß bestimmter Zeitungen
aus dem Feldbuchhandel war ihrem Ermessen überlassen. Das Verbot einer
Zeitung, also auch durch den Postbezug oder durch sonstige Verbreitung,
hatte die O. H. L. sich vorbehalten.
Kosten für den Staat entstanden durch die Feldbuchhandlungen nicht,
im Gegenteil hatten die A. O. K. aus ihnen Einnahmen, die der Wohlfahrt
der Truppen zugute kamen.
Die Aufsicht über den Feldbuchhandel war nicht überall ausreichend.
An verschiedenen Stellen gelang es rührigen Zeitungen, sich selbst das
Übergewicht zu schaffen. Einschreiten erweckte den Eindruck der Partei-
nahme, geschah aber trotzdem. Häufig war die Nachfrage nach einer