Der Pressedienst der Obersten Heeresleitung. 91
können jeder Förderung dieses auf die Verstärkung einheitlicher Reichs-
leitung gerichteten Vorschlages durch mich sicher sein."
Der Generalfeldmarschall ließ Anfang Januar 1917 dem Schreiben
des Generals Ludendorff ein zweites von ihm selbst gezeichnetes folgen,
in dem er dem Reichskanzler gegenüber noch einmal die Notwendigkeit
einheitlicher Presseleitung und einer Aufklärung der öffentlichen Meinung
betonte.
Reichskanzler v. Bethmann Hollweg antwortete, daß die von der
O. H. L. befürwortete straffere Vereinheitlichung des amtlichen Presse-
dienstes einen wesentlichen Teil der mit der Neubesetzung der Nachrichten-
abteilung des Auswärtigen Amtes in die Wege geleiteten organisatorischen
Verbesserungen sei. Ob der von der HO. H. L. gewiesene Weg möglich und
ratsam, sei zweifelhaft. Einstweilen sei es besser, den Mittelpunkt des
gesamten politischen Pressedienstes nicht in die Reichskanzlei zu verlegen,
sondern bei der Nachrichtenabteilung des Auswärtigen Amts zu belassen.
Sei deren Um-- und Ausgestaltung abgeschlossen, so werde sich eine größere
Vereinheitlichung des amtlichen Dienstes von selbst ergeben. —
Es blieb alles beim alten.
Im April 1917 wies die O. H. L. zum drittenmal auf die noch
schwebende, in ihrer Wichtigkeit durch die Ereignisse mehrfach bestätigte
Frage hin. Unter Bezugnahme auf das gute Ergebnis einer beim Unter-
staatssekretär in der Reichskanzlei stattgehabten Besprechung von Ver-
tretern der verschiedenen Behörden über die Rückwirkung der russischen
Revolution auf die innerpolitischen Verhältnisse Deutschlands und beson-
ders über die Behandlung dieser Frage durch die Presse wurde wenig-
stens die Einsetzung eines Ausschusses zur Besprechung in sämtlichen Presse-
angelegenheiten unter dem Vorsitz des Unterstaatssekretärs in der Reichs-
kanzlei als eine ständige Einrichtung beantragt, nachdem der weiter-
gehende Antrag auf Übernahme der Leitung durch den Reichskanzler
vom Dezember 1916 abgelehnt und anderes in dieser Richtung bisher nicht
unternommen war. Der Zusammentritt des Ausschusses sollte vom Vor-
sitzenden veranlaßt werden, wenn politische Ereignisse Weisungen an die
Presse erforderten oder wenn die Art, wie die Presse oder Teile derselben
zu bestimmten Fragen Stellung nahmen, einer Besprechung oder eines
Eingriffes bedurfte. Auch sollte es den von anderen Behörden ressor-
tierenden Mitgliedern des Ausschusses gestattet sein, dessen Zusammen-
tritt zu erbitten. Als Vertreter des Pressedienstes der O. H. L.
wurden der Chef der Abteilung III B und die Chefs des Kriegspresseamts
und der Oberzensurstelle genannt.
Am 28. April vertrat der Chef der Abteilung III B im Auftrage des
Generals Ludendorff noch einmal persönlich den Wunsch der O. H. L. nach