130 Elftes Kapitel. Innere Verwaltung.
zu wachen. Auch die Lehrer sind verpflichtet, mit
darauf zu sehen, daß die Kinder vor unangemessenen
oder Gesundheit und Schulinteressen schädigenden
Beschäftigungen außerhalb der Schule bewahrt bleiben.
$ 47. Maß- und Gewichtswesen.
Zur Errichtung von Eichungsämtern sind nach
dem A. des Staatsministeriums vom 28. Sept. 1870
AS. 5, 39 die Gemeinden und Kreise mit Genehmigung
des Staatsministeriums befugt.
Die technische Aufsichtführung ist dem Königlich
Preußischen Eichungsinspektor in Cassel übertragen.
& 48. Die Handels- und Gewerbekammern.
1. Die Handels- und Gewerbekammern 5’, deren
Einrichtung auf gesetzlicher Vorschrift beruht (Art.
77 des G. vom 16. Juni 1862 GS.15, 67) und durch
von der Staatsregierung destgesetzte Statuten 5®)
näher geregelt ist, sind bestimmt, der Regierung als
begutachtende und sachverständige Organe in Fragen
des Handels und der Gewerbe zu dienen und über
deren Lage fortdauernd Bericht zu erstatten; sie
sind als Vertreter der Interessen von Handel
und Gewerbe befugt, selbständig Anträge an die
57 Für jeden der vier Kreise des Herzogtums besteht
eine Handels- und Gewerbekammer.
585 Die Statuten der Handels- und Gewerbekammern
finden sich in folgenden Ausschreiben des Staatsministeriums,
Abt. des Innern:
Das Statut der Kammer für den Kreis:
Meiningen. . . im A. vom 185. Okt. 1905 AS. 15, 415,
Hildburghausen. „ „ „2. Okt. 189 „ 11, 401,
Sonneberg. - . 2» nn» 28 Febr. 15 „ 15, 291,
Saalfeld. . » © 2» 9». 14 Nov. 1906 „ 13, 758.
Die Kammer in Meiningen hat 14, die in Hildburg-
hausen 19, die in Sonneberg 21 und die in Saalfeld 18 Mit-
glieder.