Full text: Verfassung und Verwaltung des Herzogtums Sachsen-Meiningen. (12. Band)

156 Elites Kapitel. Innere Verwaltung. 
Anlage oder von den angrenzenden Eigentümern — 
von diesen, sobald sie Gebäude an der neuen Straße 
errichten — die Freilegung, erste Einrichtung, Ent- 
wässerungs- und Beleuchtungsvorrichtung der Straße, 
sowie ihre zeitweilige, jedoch höchstens fünfjährige 
Unterhaltung übernommen werden muß (G. vom 
26. März 1888 GS. 22, 215). 
Streitigkeiten über diese Ansprüche werden ‘im 
Verwaltungsstreitverfahren entschieden. 
Die hiernach den Grundbesitzern auferlegten 
Beiträge gehören zu den Öffentlichen Lasten des 
Grundstücks (s. 8 93 Anm. 16 d. W.). 
5. Auf gesunde Beschaffenheit der Wohnungen 
hinzuwirken, gehört zu den Amtspflichten des Physikus 
(IL. Abschnitt Art. 18 der VO. vom 19. Febr. 1839 
GS. 5, 13) 1003. 
Al. 
5 89. Armenwesen 101 102 
(G. vom 24. Febr. 1872 GS. 19, 125 zur Ausführung des RG. 
über den Unterstützungswohnsitz, mit Nachtrag vom 14. Dez. 
1889 GS. 22, 295.) 
1. Die Pflicht der Armenverbände zur Ge- 
währung von Armenunterstützung umfaßt Obdach, 
  
100 Ein Gesetz über die Wohnungsaufsicht befindet 
sich in Vorbereitung. 
101 Die Entmündigung wegen Verschwendung oder 
wegen Irunksucht kann auch von dem Gemeindevorstand 
des Auienthaltsorts oder von dem Armenverbande beantragt 
werden, dem die Fürsorge für den zu Entmündigenden im 
Falle seiner Hilfsbedürftigkeit obliegen würde (Art. 5 des 
G. vom 16. Aug. 1899 GS. 23, 435). 
Ä 102 Zur Unterstützung der Waisen besteht in jedem 
der vier Kreise eine rechtsfähige Stiftung unter dem Namen 
Waisenanstalt. Bei Übertragung von Grundeigentum 
hat der Erwerber neben der Gerichtsgebühr ($ 78 Anm. 14
	        
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