$ 74. Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft usw. 181
1. dem Staatsministerium, Abt. der Justiz hin-
sichtlich sämtlicher Gerichte und Staatsanwaltschaften,
2. dem Präsidenten des Oberlandesgerichts hin-
sichtlich dieses Gerichts sowie der Gerichte dieses
Bezirks,
3. dem Präsidenten des Landgerichts hinsicht-
lich dieses Gerichts sowie der Gerichte dieses Bezirks
und hinsichtlich der Notare (8 74 Ziff. 5),
4. dem Amtsrichter hinsichtlich des Amtsgerichts
und wenn dieses mit mehreren Amtsrichtern besetzt
ist, demjenigen unter ihnen, dem vom Staatsmini-
sterium, Abt. der Justiz die allgemeine Dienstaufsicht
übertragen ist (aufsichtführenden Amtsrichter),
5. dem Oberstaatsanwalt (beim Oberlandesgericht)
und dem Ersten Staatsanwalt (bei den Landgerichten)
hinsichtlich der. Staatsanwaltschaften ihres Bezirks.
Beschwerden, welche Angelegenheiten der Justiz-
verwaltung, insbesondere den (Greschäftsbetrieb und
Verzögerungen betreffen, werden im Aufsichtsweg
erledigt.
$ 74. Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft,
Gerichtsschreiber, Gerichtsvollzieher; Schieds-
männer; Rechtsanwälte, Notare; Gemeinde-
waisenräte; Gerichtsschätzer.
1. Richter. Die Prüfungen, durch deren Ab-
legung die Fähigkeit zum Richteramt erlangt wird,
finden beim Oberlandesgericht in Jena statt ($ 1 des
G. vom 16. Dez. 1878 GS. 21, 43)°.
Über Dienststrafen der Richter s. & 17 Anm. 5
d. W. 8. 47,
®2 Die Prüfungen sind geregelt durch das G. vom
21. Dez. 1892 GS. 23, 27 und die VO. vom 23. Juli 1908
GS. 25, 91.