Full text: Verfassung und Verwaltung des Herzogtums Sachsen-Meiningen. (12. Band)

$ 74. Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft usw. 181 
1. dem Staatsministerium, Abt. der Justiz hin- 
sichtlich sämtlicher Gerichte und Staatsanwaltschaften, 
2. dem Präsidenten des Oberlandesgerichts hin- 
sichtlich dieses Gerichts sowie der Gerichte dieses 
Bezirks, 
3. dem Präsidenten des Landgerichts hinsicht- 
lich dieses Gerichts sowie der Gerichte dieses Bezirks 
und hinsichtlich der Notare (8 74 Ziff. 5), 
4. dem Amtsrichter hinsichtlich des Amtsgerichts 
und wenn dieses mit mehreren Amtsrichtern besetzt 
ist, demjenigen unter ihnen, dem vom Staatsmini- 
sterium, Abt. der Justiz die allgemeine Dienstaufsicht 
übertragen ist (aufsichtführenden Amtsrichter), 
5. dem Oberstaatsanwalt (beim Oberlandesgericht) 
und dem Ersten Staatsanwalt (bei den Landgerichten) 
hinsichtlich der. Staatsanwaltschaften ihres Bezirks. 
Beschwerden, welche Angelegenheiten der Justiz- 
verwaltung, insbesondere den (Greschäftsbetrieb und 
Verzögerungen betreffen, werden im Aufsichtsweg 
erledigt. 
$ 74. Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, 
Gerichtsschreiber, Gerichtsvollzieher; Schieds- 
männer; Rechtsanwälte, Notare; Gemeinde- 
waisenräte; Gerichtsschätzer. 
1. Richter. Die Prüfungen, durch deren Ab- 
legung die Fähigkeit zum Richteramt erlangt wird, 
finden beim Oberlandesgericht in Jena statt ($ 1 des 
G. vom 16. Dez. 1878 GS. 21, 43)°. 
Über Dienststrafen der Richter s. & 17 Anm. 5 
d. W. 8. 47, 
  
®2 Die Prüfungen sind geregelt durch das G. vom 
21. Dez. 1892 GS. 23, 27 und die VO. vom 23. Juli 1908 
GS. 25, 91.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.