Full text: Verfassung und Verwaltung des Herzogtums Sachsen-Meiningen. (12. Band)

$ 85. Aufgabe u. Einrichtung der Volksschule usw. 199 
lichen Gedeihens? die Grundlagen religiös - sittlicher 
und nationaler Bildung und die für das bürgerliche 
Leben notwendigen allgemeinen Kenntnisse und Fertig- 
keiten zu gewähren. Wesentliche und. unerläßliche 
Unterrichtsgegenstände sind Religions- und. Sitten- 
lehre, Geschichte, deutsche Sprache mit Lesen, 
Schreiben und Aufsatzübungen, Rechnen und Formen- 
lehre, Erd- und Naturkunde, Gesang, Zeichnen, Turnen 
und Jugendspiele, für die Mädchen auch weibliche 
Handarbeiten®. 
Der Unterricht soll erziehender Unterricht sein; 
insbesondere soll er die Selbsttätigkeit der Schüler 
  
2 Für alle Schulen in Stadt und Land (auch die höheren 
Schulen und Privatschulen) sind Schulärzte auf Staatskosten 
bestellt worden, die den Schulämtern ($ 86 Ziff. 3 d. W.) 
als Beirat dienen. Vgl. die Schriften von Dr. Leubuscher 
über staatliche Schulärzte (1902. Verlag von RBReuther 
& Reichard) und über Schularzttätigkeit und Schul- 
gesundheitspflege (1907. Verlag. von B. G. Teubner). 
® Die Volksschulen sind einklassige (solche mit einem 
Lehrer) und mehrklassige (solche mit mehreren Lehrern). 
Die einklassige Schule besteht aus einer unteren, einer 
mittleren und einer oberen Abteilung, von denen jede Knaben 
und Mädchen umfaßt und von denen je zwei beim Unter- 
richte vereinigt werden können. An der Spitze einer Schule 
mit sechs oder mehr ständigen Lehrerstellen steht ein Rektor, 
der zugleich die Stelle des ersten Lehrers verwaltet (in den 
Magistratsstädten — 8 23 Ziff. 1 d. W. 8. 58 — führen die 
Rektoren die Dienstbezeichnung Schuldirektor); an kleineren 
Schulen mit mehr als drei Klassen wird die einheitliche 
innere Leitung gegen besondere Vergütung einem aufsicht- 
führenden Lehrer übertragen. 
In der Regel darf die Zahl der in einer Klasse gleich- 
zeitig und zusammen zu unterrichtenden Kinder ‘nicht 60 
und die Zahl der einem Lehrer zum Unterricht in ge- 
trennten Abteilungen zugewiesenen Kinder nicht 80 über- 
steigen. 
Die Zahl der Lehrerstellen im Herzogtum betrug am 
1. Mai 1908 850; auf eine Lehrerstelle fielen durchschnittlich 
57 Schulkinder.
	        
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