Full text: Verfassung und Verwaltung des Herzogtums Sachsen-Meiningen. (12. Band)

8 9. Befugnisse und Tätigkeit des Landtags usw. 27 
der Finanzausschuß (für die Finanzangelegenheiten 
und: den Staatshaushalt), 
der Gesetzgebungsausschuß, 
der Rechnungsausschuß (zur Prüfung der Staats- 
rechnungen). 
Anträge der Mitglieder des Landtags müssen 
schriftlich übergeben werden und mindestens von drei 
Mitgliedern unterzeichnet oder unterstütztsein. Ebenso 
müssen Interpellationen an die Mitglieder des Staats- 
ministeriums schriftlich abgefaßt und von drei Ab- 
seordneten unterstützt sein. 
Der Präsident hat das Recht, nötigenfalls Mit- 
glieder zur Ordnung zu rufen oder zur Sache zu ver- 
weisen; erhebt das Mitglied Einspruch, so wird vom 
Landtag in der nächsten Sitzung ohne Besprechung 
darüber entschieden. Nimmt die Verhandlung einen 
ordnungswidrigen, leidenschaftlichen Charakter an, so 
kann der Präsident die Sitzung schließen. 
Es findet nur einmalige Lesung der Gesetzes- 
vorlagen statt. Bei der Abstimmung entscheidet die. 
einfache Stimmenmehrheit. Über jede Sitzung wird 
ein Protokoll geführt, in das außer den gefaßten Be- 
schlüssen, den Anträgen und Interpellationen und den 
amtlichen Anzeigen des Präsidenten auch der wesent- 
liche Inhalt der Reden und Äußerungen aufgenommen 
wird. | 
4. Die Abgeordneten sollen sich, als Vertreter 
ihrer sämtlichen Mitbürger, nur von der Rücksicht 
auf das Gemeinwohl leiten lassen, wenn sie auch be- 
rechtigt sind, die besonderen Wünsche und Be- 
schwerden ihres Bezirks und einzelner aus diesem an 
den Landtag zu bringen (Art. 21 des G.vom 24. April 1873 
GS. 19, 363). 
Die Abgeordneten können wegen ihrer Abstim- 
mung oder wegen der Äußerungen, die sie in Aus- 
übung ihres Berufes getan haben, außerhalb der Ver- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.