$ 12. Das Staatsministerium, Abt. des Innern usw. 35
in vier Kreise geteilt (Meiningen, Hildburghausen,
Sonneberg und Saalfeld) 1%. An der Spitze des Kreises
steht der Landrat. Er hat im allgemeinen in erster
Instanz dieselben Angelegenheiten zu bearbeiten, die
in den Geschäftskreis des Staatsministeriums , Abt.
des Innern fallen (Art. 3 des Edikts Nr. 65 über die
Einrichtung der unteren Verwaltungsbehörden vom
21. Jan. 1829 G8. 1, 55) 4.
Für das Militär-Ersatzwesen bildet jeder Kreis
einen Aushebungsbezirk. Zivilvorsitzender der Er-
satzkommission!? ist der Landrat. Die bürger-
lichen Mitglieder der verstärkten Ersatzkommission
werden vom Kreisausschuß ($ 26 d. W.) gewählt.
Zur Ablösung der Grundlasten bestehen für die
Amtsgerichtsbezirke Ablösungskommissionen,
die aus dem Landrat des Kreises und einem Amts-
richter zusammengesetzt sind !?.
um.
10 Über die Kreise als Kommunalverbände s. $ 26. d. W.
11 Über die Kirchenämter s. $ 14 Ziff. 1, über die (Kreis-
und Stadt-) Schulämter $ 14 Zift. 2 d.W.
12 Militärvorsitzender ist der Kommandeur des Land-
wehrbezirks Meiningen.
Ersatzbehörde zweiter Instanz ist die „Ober-
Ersatzkommission im erstenBezirk der .44. Infanterie-
brigade Herzogtum Sachsen-Meiningen.* Ihr Militär-
vorsitzender ist der Kommandeur der 44. Infanteriebrigade
in Cassel; Zivilvorsitzender ist in der Regel ein vortragender
Rat im Staatsministerium ; das bürgerliche Mitglied der ver-
stärkten Oberersatzkommission wird vom Landtag gewählt.
Ersatzbehörde dritter Instanz ist das Staatsministerlum,
Abt. des Innern in Gemeinschaft mit dem kommandierenden
General des XI. Armeekorps in Cassel.
Ersatzbehörde der Ministerialinstanz ist das Königlich
Preußische Kriegsministerium in Gemeinschaft mit dem
Herzoglichen Staatsministerium.
13 Die Zusammenlegung der Grundstücke und die Hut-
ablösungen werden durch preußische Spezialkommissionen
besorgt ($ 34 d. W.).
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