$ 16. Die Staatsbeamten. Allgemeines. Anstellung. 43
geteilt, deren jeder einem Regierungs- und Forstrat
(Referenten im Staatsministerium, Abt. der Finanzen)
überwiesen ist. Daneben besteht ein unmittelbar dem
Staatsministerium, Abt. der Finanzen unterstelltes
Forst-Taxationsbureau mit einem besonderen
Vorstand ?°.
9. Für die Staatsbauten sind je zwei. Kreise
(Meiningen und Hildburghausen, Sonneberg und Saal-
feld) zu einer Bauinspektion unter einem Landbau-
meister zusammengefaßt?!. Für die Domänen-
bauten ist ein Domänenbaumeister angestellt.
Achtes Kapitel.
Die Staatsbeamten.
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$ 16. Allgemeines. Anstellung.
1. Die RBechtsverhältnisse der Staatsbeamten,
d. h. „aller derjenigen Personen, welche für den
Staatsdienst von dem Herzog oder von einer zu-
ständigen Behörde angenommen sind“, sind durch das
G. vom 11. März 1898 GS. 23, 281! geregelt, das
20 Die Dienstvorschriften für die Domänenforstverwaltung
sind unterm 10. April 1902 neu zusammengestellt worden.
21 Die Landbaumeister sind zugleich den Landräten
als Sachverständige für die Baupolizei beigeordnet ($ 12
Zif.2 d.W. S. 36). Ihnen liegt auch die Beaufsichtigung
der Gemeinde-, Kirchen- und Stiftungsgebäude ob (A. der
vormaligen Landesregierung vom 27. Dez. 1637, Sammlung
der A. 1835 —1838 8. 237).
ı Nicht unter dieses Gesetz fallen u. a. die (emeinde-
beamten ($ 23 d. W.), die Diener der evangelischen Landes-
kirche ($ 83 d. W.), die Lehrer an den Volksschulen ($ 86.
d. W.).