74 Zehntes Kapitel. Zuständigkeit und Verfahren usw.
Das Verfahren findet Anwendung teils zur selb-
ständigen Verfolgung eines verwaltungsrechtlichen
Anspruchs, über den behördlich noch nicht ent-
S 35 Zifl. 1b (Anfechtung der Entscheidungen des Staats-
ministeriums, Abt. des Innern in Ablösungssachen);
$ 36 Zifl.5P (desgl. in Angelegenheiten der Benutzung und
Behandlung der Gewässer);
$ 38 Ziff. 1 (desgl. in forstwirtschaftlichen Angelegenheiten);
S 45 Zifi. 2 B und C (desgl. in Gewerbestreitsachen);
S 48 Ziff. 2 (desgl. über Beiträge zu den Handels- und Ge-
werbekammern);
S 89 Zifi. 2 (Anfechtung der Verfügung des Landrats über
Zuteilung von Flächen zu dem umschließenden Jagd-
bezirk);
S 51 Ziff. 1 (desgl. über Beiträge zur Straßenunterhaltung);
Ss 51 Ziff. 3 (Streitigkeiten darüber, ob bestehende Wege
‚dem öffentlichen Gehrauche zu überlassen sind);
$ 54 Ziff. 1 (Fälle, in denen das Krankenversicherungs-
gesetz das Verwaltungsstreitverfahren zuläßt);
$ 58 Zift. 2 (Anfechtung der Entscheidungen des Staats-
ministeriums , Abt. des Innern über Bauvorschriften
für gewerbliche Anlagen und über Einwendungen der
Eisenbahnunternehmer gegen bauliche Anlagen);
8 58 Ziff. 4 (Streitigkeiten über Heranziehung der Anlieger.
zu den Kosten der Anlegung und Veränderung von
Straßen);
8 59 Ziff. 2 und 4 (Streitsachen zwischen Armenverbänden
sowie zwischen Armenverbänden und den zum
Ersatz öffentlicher Armenunterstützung verpflichteten
Personen);
S 62 Ziff. 1 und 2 (Anfechtung der Auflösung von Vereinen
oder Versammlungen);
8 86 Anm. 10 d. W. (Anfechtung der Entscheidung des
Staatsministeriums, Abt. für Kirchen- und Schulsachen
über Vereinigung mehrerer Gemeinden zu einer Schule
und über den Austritt aus solchem Verband);
S$ 94 Anm. 21 und 23 d. W. (Anfechtung der Entscheidung
des Staatsministeriums, Abt. der Finanzen über Ver-
anlagung zur Gebäudesteuer).
* Neben dem Verwaltungsstreitverfahren sind die so-
genannten Gewerbegerichte zur Entscheidung in Gewerbe-
konzessionssachen und in bestimmten wasserpolizeilichen