Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1918. (109)

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(Nr.  11672.)  Gesetz  über  die  Anrechnung  des  Kriegsdienstes  auf  das  Besoldungsdienstalter  der
Lehrer  und  Lehrerinnen  an  den  öffentlichen  Volksschulen.  Vom  18.  Juli  1918.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rc

verordnen,  mit  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  der  Monarchie,
was  folgt:
Einziger  Artikel.

Soweit  nicht  bereits  auf  Grund  der  geltenden  Vorschriften  die  Zeit  des
Kriegsdienstes  auf  das  für  die  Besoldung  der  Volksschullehrer  und  lehrerinnen
maßgebende  Dienstalter  anzurechnen  ist,  wird  durch  Königliche  Verordnung  bestimmt,
  in  welchem  Umfang  und  nach  welchen  Grundsätzen  diese  JZeit  anzurechnen
ist,  und  welche  Zeit  als  Kriegsdienstzeit  im  Sinne  dieser  Bestimmungen  zu  gelten  hat.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Großes  Hauptquartier,  den  18.  Juli  1918.

Siegel.)  Wilhelm.
Graf  v.  Hertling.  Friedberg.  v.  Breitenbach.  Sydow.
v.  Stein.  Graf  v.  Roedern.  v.  Waldow.  Spahn.  Drews.
Schmidt.  v.  Eisenhart-Rothe.  Hergt.  Wallraf.

 

(Nr.  11673.)  Verordnung,  betreffend  die  nächsten  Wahlen  zu  den  Arztekammern,  der  Zahnärztekammer
  für  das  Königreich  Preußen  und  den  Apothekerkammern.  Vom
1.  August  1918.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  #.,

verordnen  auf  den  Antrag  Unseres  Staatsministeriums,  was  folgt:

Die  bis  zum  31.  Dezember  1918  laufende  Amtsdauer  der  Arztekammern,
der  Jahnärztekammer  für  das  Königreich  Preußen  und  der  Apothekerkammern
wird  bis  zum  31.  Dezember  1919  verlängert.

Die  Neuwahlen  zu  diesen  Kammern  haben  danach  erst  im  November  1919
stattzusinden.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Großes  Hauptquartier,  den  1.  August  1918.

Siegel.)  Wilhelm.
Graf  v.  Hertling.  Friedberg.  v.  Breitenbach.  Sydow.
v.  Stein.  Graf  v.  Roedern.  v.  Waldow.  Spahn.  Drews.
v.  Cisenhart-Rothe.  Wallraf.