— 34 —
man verkaufen und das Geld in die Kasse tun müssen! Nun,
und das ging doch beim besten Willen nicht an. Solche
Beschlüsse faßte das Abgeordnetenhaus, um zu zeigen, daß
es besser regieren könnte als der König.
Nun müßt ihr aber nicht denken, daß die Abgeordneten
wirklich dumme Leute gewesen wären; sie dachten nur, wenn
der König gar nicht mehr wüßte, wie er weiter regieren sollte,
dann würde er die parlamentarische Regierung einführen, also
nur solche Leute zu Ministern machen, zu denen nicht er,
sondern die Abgeordneten Vertrauen hätten, und besonders
jeden Minister gleich entlassen, wenn die Abgeordneten sagten,
sie hätten kein Vertrauen mehr zu ihm. Deswegen wollten
sie es absichtlich so machen, daß der König sich nicht mehr
zu helfen wüßte.
Aber der König wußte sich doch zu helfen.
Minister von Bismarck-Schönhausen.
Die höchsten Ratgeber des Landesherrn sind, wie ihr
wißt, die Minister. Wenn der König einen Befehl erläßt,
zu dem ein Minister geraten hat, so unterschreibt der König
den Befehl, aber der Minister unterschreibt ihn auch. Für
unterschreiben sagt man auch unterzeichnen; und wenn der
Minister neben dem Landesherrn unterschrieben hat, so sagt
man, er hat den Befehl gegengezeichnet. Mit dieser
Gegenzeichnung übernimmt der Minister die Verantwortung;
ist es also etwas Schlechtes, was er geraten und gegen-
gezeichnet hat, so kann nur der Minister bestraft werden.
Darum erläßt der Landesherr, seit es eine Verfassung gibt,
keinen Befehl mehr ohne Gegenzeichnung eines verantwort-