Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1918. (84)

—  VII  —

 

Tag
der

Ausstellung.  Ausgabe.

15.  Juli  27.  Juli
17.  Juli  31.  Aug.
22.  Juli  15.  Aug.
22.  Juli  l5.  Aug.

27.  Juli  15.  Aug.

29.  Juli  15.  Aug.

Aug.  31.  Aug.

16.  Aug.  31.  Aug.

21.  Aug.  31.  Aug.

26.  Aug.  30.  Sept.

31.  Aug.  30.  Sept.

20.  Sept.  30.  Sept.

5.  Sept.  30.  Sept.

Inhalt.

Verordnung  des  Gesamtministeriums  über  die  Erhebung  von
Schreibgebühren  beim  öberverwaltungsgerichke
  ..  .....

Verordnung  des  Kriegsministeriums,  betr.  Abänderung
der  Verordnung  vom  2.  September  1904  über  die  Vertretung
  des  Reichs-(Militär-)  Fiskus  vor  Gericht

Verordnung  der  Ministerien  des  Kultus  und  öffentlichen

Unterrichts,  des  Innern,  der  Finanzen,  des  Kriegs
und  der  Justiz  über  Löschungen  im  Strafregister

Verordnung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen
über  die  Erhöhung  der  Beiträge  bei  den  Knappschafts-Krankenkassen



Verordnung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen

zur  Vollziehung  des  Umsatzsteuergesetzes
Verordnung  des  Finanzministeriums  zur  weiteren  Vollziehung

  des  Umsatzsteuergesetzes  vom  26.  Juli
1918  (R.-G.-Bl.  S.  779)  und  der  dazu  vom  Bundesrat
erlassenen  Ausführungsbestimmungen  (Zentralblatt  für

das  Deutsche  Reich  S.  229)

Verordnung  sämtlicher  Ministerien  über  die  Anßerkurssetzung
  der  Fünfundzwanzigpfennigstück=  aus

Nickel
Bekanntmachung  der  Kreishauptmannschaft  Bautzen,  eine

weitere  Abänderung  des  der  Bekanntmachung  vom
26.  Januar  1864  beigefügten  Verzeichnisses  über  die

Zuweisung  der  in  den  Oberlausitzer  Parochien  lebenden

fremden  Konfessionsverwandten  an  die  Geistlichen
  ihres  Glaubens  berr.  ......

Verordnung  der  Ministerien  der  Finanzen  und  der  Justiz

zur  Vollziehung  der  vom  Bundesrat  erlassenen  Ausführungsbestimmungen
  zum  Reichsstempelgesetze

vom  3.  Juli  1913  und  des  Gesetzes  zur  Anderung

dieses  Gesetzes  vom  26.  Juli  1918.

Allerhöchste  Verordnung,  eine  Ernennung  für  dic  Er  ste
Kammer  der  Ständeversammlung  betr.

Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Kultus  und  öffent—
lichen  Unterrichts,  des  Innern,  der  auswärtigen  An—
gelegenheiten,  der  Finanzen  und  der  Justiz,  einen
Nachtrag  (2)  zur  Besoldungsordnung  betr.

Verordnung  des  Kriegsministeriums,  die  Errichtung  von
militärischen  Versorgungsämtern  betr.  .

Allerhöchste  Verordnung,  eine  Ernennung  für  die  Erste
Kammer  der  Ständeversammlung  betr.

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