Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

314  VI.  Strafrecht  und  Strasprozeß,

*  196.  Berufsbeleidigung.  EB.  IV,  288.  Der  Stadtkommandant
  ist  der  amtlich  Vorgesetzte  der  Begleitungsmannschaft
  eines  Rondcoffiziers  und  daher  berechtigt,  Antrag
auf  Strafverfolgung  der  dieser  zugefügten  Beleidlgung.  zu
stellen.  W¾BM  92.  Beleidigung  eines  Gerichtsvollziehers.
EB.  IIL  1

1896,.  F106,  In  dem  durch  einen  Strafantrog  angeregten
  Olfzialverfahren.  wegen  einer  sogengunten-  Berufsbeleidigung
  ist  Gegenstrafantrag  und  Privatwiderksage:  des
Beschuldigten  zulässig.  XLV,  126  .

196,  199.  Sofortiger  Strafantrag  ober  spätere
Compensation  bei  wechselseitigen  Beleidigungen.  XII,  383.

*  196,  200.  Befugniß  für  die  Veröffentlichung  lr
Verurkheilung,  wenn  8  dem  Vorgesetzten  Strafantrag
stellt  ist.  EB.  III,

&  196,  359.  I#len-  Eigenschest  im  Sinne  dieser  88.
XIIII,  349.  Beleidigung  einer  Lehrerin  an  einer.  öffentlichen
  Schule.  Dieselbe  besitzt  Beamten-Eigenschaft.  XII,
383.  Ein  zur  Feuerbeschau  zugezogener  Maurermelster  kein
Beamter.  XLII.  376.  Stadtschrelber  als  Beamter,  Beleidigung
  eines  solchen.  XIII,  376.  Ein  in  Privatdiensten
stehender  Forstwart  als  Veamter.  XIII,  377.  Cooperator.
als  Religionsalehrer,  Beamter.  XLM,  477.  Steurraueschuß-Behörde.
  XIII,  478.

198.  Voraussehung  der  Anwendbarkeit  dieses  4.
XIIII,  350.  Zur  Lehre  von  der  Compensethen  der  Bele
bigungen.  Voraussetzung.  XLIII,  431

199.  Einf.-Vollz.-Ges.  Art.  94  Abs.  4.  Würdigung
der  Continuität  beider  Beleidigungen,  Seitens  der  zweiten
Instanz,  wenn  die  erste  Instanz  auf  Straffreiheit  beider
Parteien  erkannt  hat.  XII,  559.

200.  Oeffentlichkeit  der  Handlung;  namentlich  in
Bezug  auf  Beleidigungen.  XIV.  238.  Beleidigung  durch
Verbreltung  einer  Schrift.  EB.  IV,  210.

8  201,  223  a.  Körperverletzung  oder  Tödtung  beim
Zwelkampf.  EB.  IV,  170.

201,  205.  De#e  E  *2  Waffen.  EB.  IV,  210.

*  204.  Zweikompf.  „  294,  361.  1Aasrten
desselben.  EB.  III,  361.

205.  Zweikompf.  EB.  IV,

211.  Mord.  Fragestellung.  *“  Iv,  262.  Ebenso
beim  Gistmord.  XLI,  342.

8  212.  74.  Neben  der  Todesstrafe  ist  auch  eine  von
dieg  Angeklagten  durch  ——  Reafe  vexirkte

  Freiheitsstra  e  auszusprechen
w  zur  GSeierofe,  1  r—ntn-n  48.  Beitülfe  zu  der  von