Full text : Blätter für Rechtanwendung. III. Band (3)

170  neber  den  Ausspruch,  durch  welchen  sich  der  Richter

findet  sich  ein  gediegener  Aufsatz  des  Oberappellationsrathes
  Munscher  zu  Cassel

„Üüber  die  Beschwerde  wegen  verweigerter

Justiz“
in  welchem  unter  anderem  der  Satz  ausgeführt
wird,  daß  Aussprüche,  durch  welche  sich  der  Richter
  für  inkompetent  erklärt,  nicht  die  Natur  eines
Urtheils,  sondern  einer  Justizverweigerung  haben,
daß  sie  der  Rechtskraft  nicht  fähig  sino,
und  nicht  zu  einer  Berufung,  sondern  zu  einer
einfachen  Beschwerde  wegen  Justizverweigerung
Anlaß  geben.

In  der  That  kann  (einstweilen  abgesehen  von
den  Vorschriften  des  bayerischen  Nechts)  nichts
richtiger  seyn,  als  dieser  Satz.  :2)  Denn

1)  Urtheile  sind  Beschlüsse  über  in  Streit  befindliche
  Rechte  und  Verbindlichkeiten,  durch  welche
das  Richteramt  ausgeübt  wird;  in  dem  Ausspruche
der  Inkompetenz  erklärt  aber  der  Richter  nichts
weiter,  als  daß  er  die  Ausübung  seines  Amtes
in  der  vorwürfigen  Sache  verweigere;  er  erklärt
dieß,  sollte  auch  eine  Streitverhandlung  der  Partheien
  über  den  Kompetenzpunkt  gepflogen  worden
  seyn,  zufolge  der  Obliegenheit,  seine  Kompetenz
  von  Amtswegen  zu  prufen,  und  ohne
hierbei  an  die  unter  den  Partheien  verhandelten
Grunde  gebunden  zu  seyn,  so  daß,  was  im  gedachten
  Falle  als  Entscheidung  über  einen  unter
den  Partheien  obschwebenden  Streitpunkt  er-Ae#minißterinms

  terausgegebenen  Seitschrist,  ein  wahres
Bedürfniß.

:)  In  der  hier  folgenden  Ererterung  isi  Münschers  angeführter
  Aufsatz  benützt.