Volltext : Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Erzbischof  bald  nach  seinem  treu  bei  ihm  ausharrenden  Bruder  Dudo
elendiglich  erschlagen.

Diese  ebenso  hinterlistige  wie  abscheuliche  und  verwerfliche  That
machte  natürlich  allenthalben  ein  berechtigtes  Aufsehen,  und  die  Fürsten,
die  sich  noch  eben  vor  dem  blutigen  Ereignis  dem  Erzbischof  zur  Hilfe
angeboten  hatten,  neben  Ludwig  von  Thüringen  auch  Heinrich  der
Löwe,  versammelten  sich  bereits  am  2.  Juli  1160  zu  Erfurt,  um  über
die  Mainzer  Frevler  einen  strengen  Urteilsspruch  zu  fällen.  Da  sie
hierzu,  bei  der  Kürze  der  Zeit,  unmöglich  schon  Anweisung  vom  Kaiser
haben  konnten,  so  thaten  sie  diesen  Schritt  zwar  eigenmächtig,  aber
ganz  im  Sinne  der  von  jenem  in  der  Praxis  1155  nach  seiner  Rückkehr
  durchgeführten  Grundsätze  des  Landfriedens.  Die  Fürsten  beauftragten
  den  Landgrafen  Ludwig  und  den  stauffischen  Pfalzgrafen  Konrad,
  sich  nach  Mainz  zu  begeben,  um  die  von  den  Fürsten  selbständig
verhängte  Acht  an  den  Mainzern  zu  vollstrecken.  Doch  hatten  diese
damit  kein  Glück  und  mußten  mit  der  Stadt  in  Unterhandlung  treten.
Dieser  lag  vor  allem  daran,  den  Kaiser  dadurch  für  sich  zu  gewinnen,
daß  sie  den  ihm  befreundeten  Herzog  Rudolf  von  Zähringen  als  neuen
Erzbischof  inthronisierten.  Dagegen  proklamierten  die  beiden  Achtvollstrecker,
  allerdings  völlig  auf  eigene  Faust,  den  bisherigen  Propst  des
Merseburger  Stiftes,  Christian,  als  Haupt  der  Mainzer  Kirche.  Natürlich
  nahm  dann  an  solchem  selbständigen  Vorgehen  der  Kaiser  Anstoß;
er  suspendierte  Christian  wieder  und  ließ  an  seine  Stelle  Konrad  aus
dem  Wittelsbacher  Hause  wählen.  Auch  dieser  erwies  sich  nicht  zuverlässig.
  Die  Zeit  war  voll  des  Kampfes  an  sich  schon;  Hader  und
Streit  wuchsen  aber  ins  Unendliche  durch  die  unglückselige  Doppelwahl
  vom  September  1159,  aus  der  die  beiden  Kandidaten  einer
versöhnlichen  und  einer  unversöhnlichen  Richtung  als  Viktor  IV.  und
Alexander  III  hervorgingen.

Der  prinzipielle  Gegensatz  der  beiden  neuen  Päpste  trat  deutlich
schon  in  den  Ausschreiben  zu  Tage,  die  beide  zum  Nachweise  ihrer
einzigen  Berechtigung  an  alle  Christgläubigen  richteten.  Während  der
auf  Friedrichs  Seite  stehende  Viktor  IV.  ben  Kaiser  als  den  von  Gott
verordneten  Bogt  und  Verteidiger  der  Kirche  um  Schutz  und  Beihilfe
zur  Abwehr  der  Zwietracht  in  der  Kirche  und  der  dadurch  bedingten
Schmälerung  der  Würde  des  Reiches  ersuchte,  betonte  die  strenge  kirch-