Contents : Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

Kind,  nach  dem  Befunde  seines  Seelsorgers,  die  einem
jeden  vernünftigen  Menschen  seines  Standes  notwendigen
  Kenntnisse  erworben  hat.“  (Rönne  1915,  S.  265.)

21.  Staatsorgane.

Die  Reichsgesetzgebung  und  Macht  im  Reich  werden
ausgeübt  durch  die  Organe  des  Deutschen  Reichs;  dem
Kaiser  (als  Präsidium),  dem  Reichskanzler,  dem  Bundesrat
und  dem  Reichstag.

Gemäß  der  Reichsverfassung  ist  die  Macht  im  Reich  wie
folgt  geteilt:

«  Legislative.  Die  gesetzgebende  Gewalt  wird  durch  den
Bundesrat  und  den  Reichstag  ausgeübt.

«  Exekutive  Die  vollziehende  Gewalt  liegt  beim
Bundesrat  als  Inhaber  der  Reichsgewalt,  sie  wird  vom
Kaiser  überwacht  und  in  weiten  Teilen  vom  Reichskanzler
  ausgeübt.

°  Judikative.  Die  richterliche  Gewalt  wird  durch  das
Reichsgericht  in  Leipzig  nach  den  Gesetzen  ausgeübt.

21.1.  Der  Bundesrat.

Die  Souveränität  und  Staatsgewalt  des  Deutschen  Reichs
liegt  bei  den  im  Bundesrat  vereinten  Regierungen  der  Bundesstaaten
  (Bundesfürsten  der  Monarchien  und  den  Senaten  der
Hansestädte).

A.  Deutsches  Staatsrecht.

 

Durch  wen  werden  die
Reichsgesetzgebung  und
Macht  im  Reich  ausgeübt?

?

Wie  ist  die  Macht
im  Reich  gemäß

 

Reichsverfassung  geteilt?

sis  RV  Art.  6  bis  ı0
(Nr.  628,  Reichs-Geserzbl.
1871,  Nr.  16,  5.  63  ff)

?

Bei  wem  liegt  die

>

 

Souveränität  des
Deutschen  Reichs?

Staatsorgane.  |  Seite  53