Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

2.
Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Auögegeben  Stuttgart  Dienstag  den  12.  Februar  18660.
Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Kieine.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vollziehung  des  Artilels  21  des
mit  der  großherzoglich  badischen  Regierung  am  6.  November  1860  abgeschlossenen  Staatsvertrags  über
den  Anschluß  der  Pforzheimer  Eisenkahn  bei  Mühlacker.  —  Bekanntmachung  in  Betreff  der  Oldenburg'schen
  Gewerbszeugnisse.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufnahme  eines  Staatsanlehens  von
7,  000,  Ooo  fl.  —  Verfügung,  betreffend  die  Errichtung  eines  Grenzacciseamts  in  Nassau,  Cameralamts
Creglingen.

 

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Des  Justiz-Departementê.
Des  Justiz-Ministeriums.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Vollziehung  des  Artikels  21  des  mit  der  grohherzoglich  Badischen
Regierung  am  6.  November  1860  abgeschlossenen  Staatsvertrags  über  den  Anschluß  der  Pforzhelmer
Eisenbahn  bei  Mühlacker.

Nachdem  im  Artikel  21  des  zwischen  Württemberg  und  Baden  am  6.  November  1860
abgeschlossenen,  durch  die  Verfügung  der  K.  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten
und  der  Finanzen  vom  17.  Januar  d.  J.  (Reg.  Blatt  S.  3  ff.)  bekannt  gemachten  Staatsvertrags
  über  den  Anschluß  der  Pforzheimer  Eisenbahn  bei  Müblacker  von  der  großberzog-