Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Erster Jahrgang. 1840. (1)

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Anfertigung  und  Berabfolgung  von  Silchen,  Platten,  Stempeln  over  #s
derm  Formen,  welche  zur  Verserilgung  von  Metallgeld,  Paplergeld,  Stempelpapler
  2c.  bestimmt  ind  oder  gemißbraucht  werden  können,  inglelchen  ron
öffenillchen  Slegeln  und  Slempeln  c.,  so  wie  der  Abdrücke  von  solchen
Stichen,  Platien,  Slempeln  2c.  ohne  Anwelsung  der  Behöne  betr.  173
41.  Die  Elnführung  des  241  Guldensußes  in  der  Oberherrschast  und  des  14  Thalerfußes
  in  der  Unterherrschast  res  Fürllenhums  Schwargburg=  Rudolstadt,
inglelchen  dle  in  Folge  #leser  Mönzveränderung  erforderliche  Regullrung
der  zeliherlgen  Münzverhältnisse  beir.,  vom  11.  Nov.  1840.  175
42.  Bekannimachung  des  Fürstl.  Gehelmenraths  -Colleglum  vom  18.  Novbr.
1640,  dle  Herabsetzung  der  gegenwärtig  bestehenden  Tarasstze  bel  dem  zum
Versleden  in  Fässern  eingeführt  werdenden  Lumpengucker  betreffend.  207