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Anfertigung und Berabfolgung von Silchen, Platten, Stempeln over #s
derm Formen, welche zur Verserilgung von Metallgeld, Paplergeld, Stempelpapler
2c. bestimmt ind oder gemißbraucht werden können, inglelchen ron
öffenillchen Slegeln und Slempeln c., so wie der Abdrücke von solchen
Stichen, Platien, Slempeln 2c. ohne Anwelsung der Behöne betr. 173
41. Die Elnführung des 241 Guldensußes in der Oberherrschast und des 14 Thalerfußes
in der Unterherrschast res Fürllenhums Schwargburg= Rudolstadt,
inglelchen dle in Folge #leser Mönzveränderung erforderliche Regullrung
der zeliherlgen Münzverhältnisse beir., vom 11. Nov. 1840. 175
42. Bekannimachung des Fürstl. Gehelmenraths -Colleglum vom 18. Novbr.
1640, dle Herabsetzung der gegenwärtig bestehenden Tarasstze bel dem zum
Versleden in Fässern eingeführt werdenden Lumpengucker betreffend. 207