34 Brief — Cassabeamte.
Brief: Beleidigung in einem verlchlessenen. XIVIII, 469.
Unterdrückung eines Briefes. III, 16. Vertragsanerbictens-Annahme
mittelst einn Sellg. Zeit der Wirksamkeit
derselben. XILIV. 43. Verlesung eines Briefes
in öffentlicher Sitzung. XIIII, 146.
Bruderschaft: Pollioitatio zu Gunsten einer solchen.
XLII, 19
1
XLVII, 160, 2 2
Bürge s. Bürgschaft.
Bürger im Sinne des Münchner Stadtrechts. XIIII, 29.
„ .
Bürgermeister: Derselbe ist nicht als betreibender Theil
in dem Metssteite einer Gemeinde zu erachten. XLI. 7.
XIII, 100, 154. Zustellungen in Gemäßheit des Art. 197
der bayer. Proz. *. Ordn. an den Bürgermeister, wenn die
Gemeinde bei der Sache betheiligt ist, sind nicht zulässig.
XLI, 218. Ausstellung von Versnögenszeugnissen durch
- Bargermeister. XIIV, 320. Unterschlagung begangen
durch einen Bürgermeister. XIIV, 315
Bürglhaß.. EB. IV, 103. Beg nach gemeinem
Recht. EB. III, 70. Desgleichen nach preuß. Landr.
E. III, 68, 326. XIVI, 241. Bürgschaft des Ehemannes
nach Bamberger Londr. XIIII, 286. EB. III, 73.
Bürgschaft der Ehefrau nach Ansbacher * „XLV 318.
Bürgschaft bei Handelsgeschästen. XLI, — III,
120. Dezgleichen für eine Wechselschulo. IL 112.
Einrede der Vorausklagung des Hauptschuldners. Ditlicilis
conventio. XLVII, 172. Eintritt des zahlenden
Bürgen in die Rechte des Gläubigers. L, 379. Entschädigung
des zohlenden Bürgen für Zinsentgang oder
Zinsaufwand. L, 490. Wer sich als Erbsuchuldner verbürgt,
ist nicht Correalschuldner. EB. IV, 190. Ein den
Bürgen condemnirendes Urtheil wirkt gegen den Hauptschuldner
nicht. EB. IV, 376.
Buße bei Körperverletzungen. EB. iv, 308, Zuerkennung
einer solchen. XLIV, 314. Dehyleichen Betrag dersebeen-XIII,
339. Berufung gegen die Entscheidung in Bezug
hierauf. XIII, 381. Ist die Mutter berechtigt, für ihr
minderjähriges Kind Apt#ao auf Zuerkennung einer Buße
zu stellen. XIII,
Cassa, öffentliche: Arrestanlegung auf Forderungen an solche.
Erklärung des Vorstandes. XLII, 292.
Cassabeamte: Haftung von wacchen. rie hlebei in Frage
kommenden Competenzen. XIII, 2