Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

34  Brief  —  Cassabeamte.

Brief:  Beleidigung  in  einem  verlchlessenen.  XIVIII,  469.
Unterdrückung  eines  Briefes.  III,  16.  Vertragsanerbictens-Annahme
  mittelst  einn  Sellg.  Zeit  der  Wirksamkeit
  derselben.  XILIV.  43.  Verlesung  eines  Briefes

in  öffentlicher  Sitzung.  XIIII,  146.

Bruderschaft:  Pollioitatio  zu  Gunsten  einer  solchen.
XLII,  19

1

XLVII,  160,  2  2
Bürge  s.  Bürgschaft.
Bürger  im  Sinne  des  Münchner  Stadtrechts.  XIIII,  29.
„  .

Bürgermeister:  Derselbe  ist  nicht  als  betreibender  Theil
in  dem  Metssteite  einer  Gemeinde  zu  erachten.  XLI.  7.
XIII,  100,  154.  Zustellungen  in  Gemäßheit  des  Art.  197
der  bayer.  Proz.  *.  Ordn.  an  den  Bürgermeister,  wenn  die
Gemeinde  bei  der  Sache  betheiligt  ist,  sind  nicht  zulässig.
XLI,  218.  Ausstellung  von  Versnögenszeugnissen  durch

-  Bargermeister.  XIIV,  320.  Unterschlagung  begangen
durch  einen  Bürgermeister.  XIIV,  315

Bürglhaß..  EB.  IV,  103.  Beg  nach  gemeinem

Recht.  EB.  III,  70.  Desgleichen  nach  preuß.  Landr.
E.  III,  68,  326.  XIVI,  241.  Bürgschaft  des  Ehemannes
  nach  Bamberger  Londr.  XIIII,  286.  EB.  III,  73.
Bürgschaft  der  Ehefrau  nach  Ansbacher  *  „XLV  318.
Bürgschaft  bei  Handelsgeschästen.  XLI,  —  III,
120.  Dezgleichen  für  eine  Wechselschulo.  IL  112.
Einrede  der  Vorausklagung  des  Hauptschuldners.  Ditlicilis
  conventio.  XLVII,  172.  Eintritt  des  zahlenden
Bürgen  in  die  Rechte  des  Gläubigers.  L,  379.  Entschädigung
  des  zohlenden  Bürgen  für  Zinsentgang  oder
Zinsaufwand.  L,  490.  Wer  sich  als  Erbsuchuldner  verbürgt,
  ist  nicht  Correalschuldner.  EB.  IV,  190.  Ein  den
Bürgen  condemnirendes  Urtheil  wirkt  gegen  den  Hauptschuldner
  nicht.  EB.  IV,  376.

Buße  bei  Körperverletzungen.  EB.  iv,  308,  Zuerkennung
einer  solchen.  XLIV,  314.  Dehyleichen  Betrag  dersebeen-XIII,
  339.  Berufung  gegen  die  Entscheidung  in  Bezug
hierauf.  XIII,  381.  Ist  die  Mutter  berechtigt,  für  ihr
minderjähriges  Kind  Apt#ao  auf  Zuerkennung  einer  Buße
zu  stellen.  XIII,

Cassa,  öffentliche:  Arrestanlegung  auf  Forderungen  an  solche.
Erklärung  des  Vorstandes.  XLII,  292.

Cassabeamte:  Haftung  von  wacchen.  rie  hlebei  in  Frage
kommenden  Competenzen.  XIII,  2