Siebente Abtheilnng.
Reformen in Bayern unter König Max II.
Erstes Kapitel.
Bürgersiche Freiheil und ihre Grundlagen. — WVolksvertrelung. — Vahlrechl.
— Valhinglons Esel. — Gewährleislung der perlonlichen Freiheil. —
Celsenklichlieil und Mündlichlieil. — Vohllhalt des Schwurgerichts. — Helöst.
verwallung.— TLandtag, Landrath, Distrikleralh, Gemeinde. — Verwallung
und Aechlepflege. — Der Lerr# Landrichter von Beilngries. — Prehreeiheil.
— Bereinswesen.
r allen großen bestimmt hervortretenden Zeiten der Geschichte
V ist es immer ein Grundgedanke, der das in Gesittung
begriffene Europa durchdringt und ihm die angemessene Gestaltung
gibt. Solche große Ideen des Zeitgeistes sehen wir verkörpert
im Mönchs= und Ritterthum, in den Kreuzzügen, in dem Drang
nach überseeischen Entdeckungen, in der Reformation. Heute ist
es der Drang nach bürgerlicher Freiheit, welcher im Verein
mit der nach Lösung ringenden socialen Frage die Völker bewegt.
Kein Volk, das zu einem gewissen Grade der Kultur gelangt
ist, kann dieser Bewegung entzogen werden. Etwaige Versuche
enden mit dem Durchbrechen der gestauten Wasser.
Schwerer ist es zu bestimmen, was bürgerliche Freiheit
ist; denn die Freiheit läßt sich fühlen, aber nicht in den Rahmen
einer mathematischen Formel einfangen. Leichter ist es zu sagen,
worin die bürgerliche Freiheit besteht. In der wirksamsten Abwehr
gegen emmangemessenen Eingriff, komme er von Einzelnen, von
Massen oder von Regierungen. Die höchste Stufe der Freiheit
besteht also in der sichersten Schutzwehr gegen ungestört gesetzliches
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