122 Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat.
Anleihen für die Staatskasse 103.
Antrag einer Kammer auf Begnadigung eines Ministers 49 A. 2.
Anzeigepflicht bei öffentlichen Versammlungen VII. 1, 3, 12.
Armenunterstlitzung, öffentliche, schließt das Wahlrecht aus III. 8.
Auditeur als Mitglied des Kriegsgerich 3 VIII. 11, als Berichterstatter
VIII. 12.
Aufhebung besonderer Rechte durch die Verfassung 42; des Belage-
rungszustandes VIII. 3, 15.
Auflösung der Kammern 51, 75, 77 A. 3, III. 18; öffentlicher Ver-
sammlungen VII. 5, 6, 8, 15.
Anfnahme von Anleihen 103.
Anfrechterhaltuug der öffentlichen Sicherheit 63.
Aufruhr, Außerkraftsetzung der Verfassung 111, VIII. 16; Erklärung
des Belagerungszustandes VIII. 2; strafbare Anfforderung dazu
während des Belagerungszustandes VIII. 9.
Aufsicht des Staats über Unterrichtsanstalten 23.
Anfzüge, öffentliche VII. 10, 17.
Ansführungsverordnungen, Erlaß durch den König 45.
Anslegung der Urwählerlisten III. 15, VI. 4, 21, der Abteilungslisten
III. 16, VI. 9, 21, der Verzeichnisse der Wahlmänner VI. 24.
Ausnahmegerichte, Unzulässigkeit 7.
Ansschließung der Offentlichkeit der Gerichtsverhandlungen 93; vor dem
Kriegsgericht VIII. 13.
Ansträgalgerichte 4.
Anslübung der Staatsbürgerrechte 3.
Answanderungsfreiheit 11.
Außerkraftsetzung von Verfassungsbestimmungen 111, während des Be-
lagerungszustandes VIII. 5.
Außerordentliche Kommissionen, Aufhebung 7.
Anszeichnungen, Verleihung 50.
B.
Bayrische Landesteile, Einverleibung 2.
Beamte bedürfen keines Urlaubs zum Eintritt in die Kammer 78
A. 2; gerichtliche Verfolgung wegen Amtsdelikte 97; Disziplinie-
rung 87, 98. »
Befähignng zu öffentlichen Ämtern 4, zur Unterrichtserteilung 22, zum
Richteramt 90.
Beförderung als Grund des Mandatsverlusts 78.
Begnadigungsrecht des Königs 49.
Behördeu zur Schulaufsicht 23; Petitionsrecht 32; haben die Rechts-
gültigkeit königlicher Verordnungen nicht zu prüfen 106 A. 2.
Beisitzer bei der Urwahl III. 20, VI. 12, 13, bei der Abgeordneten-
wahl III. 30, VI. 26.
Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen 106; der Auslegung
der Urwählerlisten III. 15, VI. 4, des Wahlmännerverzeichnisses
n4 der Erklärung und Aufhebung des Belagerungszustandes
WVIII. 3, 4, 5.