126 Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat.
H.
Handelsgerichte 91.
Handelsverträge, Zustimmung der Kammern 48.
Handschlag an Eides Statt der Wahlbeisitzer usw. III. 20, VI. 13, 26.
Hannover, Einverleibung 2; Sonderbestimmung für die Wahlen VI. 4
A. 3, 11.
Hansgesetze 53.
Haussuchungen, Zulässigkeit 6.
Heer 35; Gerichtsstand in Strafsachen 37; Nichtanwendung von Ver-
fassungsbestimmungen 39; Oberbefehl 46; keine Vereidigung auf
die Verfassung 108 A. 2. — S. anch Macht, Milttär.
Helgoland, Einverleibung 2; Sonderbestimmung für die Wahlen VI.
3
Herrenhaus 62, Zusammensetzung 65—68; Berufung usw. 76, 77; Legi-
timationsprifung der Mitglteder " Beschlußfählgkeit 80 A. 2;
Verordnung über Hilduno desselben I.
Herrenkurte I. 2 Z. 3, 4 Z. 1
Pesusche Gebietsteile, Einverleihung 2.
ochverrat, Aburteilung durch einen besonderen Gerichtshof 95.
Hohenzollern, Einverleibung 2; Familienmitglieder im Herrenhause I.
2 231) Wahlreglement für H. VI.; Sonderbestimmungen VI. 3 A.6,
Holsiein Einverleibung 2; Sonderbestimmung für die Wahlen VI. 11.
Jadegebiet, Einverleibung 2.
Immunität des Königs 43, der Landtagsmitglieder 84.
Interpellationsrecht der Kammern 81 A. 3.
K.
Kammer, erste: s. Herreuhaus.
—, zweite: s. Abgeordnetenhaus.
Kammergericht 92.
Kammern 62—85; Zustimmung zu internationalen Verträgen 48;
Ministeranklage 49 A. 2; Berufung 51, 76, Eröffnung 77, Ver-
tagung 52, 77, Auflösung 51, 75, 77 M. 3, Schließung 71, 77;
Verfassungseld des Königs vor denselben 54 A. 2; Beschlußfassung
über die Regentschaft 56; Wahl des Regenten * Ver langen auf
Gegenwart der Minister 60 A. 2; gesetzgebende Gewalt 62; Erlaß
von Notverordnungen bei Nichttagung 64; Zusammensetzung 65
bis 68; 69; Geschäftsordnung 78, 80, 84; räsidentenwahl 78;
OSfentlichkeit der Sitzungen 79; Beschlußfassung 80; Adressen der
Kammern an den König 81, desglelchen an die Kammern selbst 81
A. 2 und 3; Ernennung von Untersuchungskommissionen 82; recht-
liche Stellung der Mitglieder 83, 84; Genehmigung von Etats-
überschreitungen 104; Prüfung der "Rechtsgültigkeit königlicher
Verordnungen 106 A. 2; Abstimmung bei Verfassungsänderungen
107. — S. auch Abgeordnetenhaus, Herren haus.