Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

60 Die Verfassungsurkunde für den preußtschen Staat. 
4. 
Gesetz, 
betreffend die Feststellung der Wahlbezirke für das 
Haus der Abgeordneten, 
vom 27. Juni 1860. 
(Für die 1866 hinzugekommenen Gebietsteile bestimmt Art. 2 der Ver- 
ordnung, betr. die Bezeichnung derjenigen direkten Steuern, nach deren 
Maßgabe die Urwähler in drei Abteilungen geteilt werden, sowie die 
Feststellung der Wahlbezirke für die ersten Wahlen zum Hause der Ab- 
geordneten in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. De- 
zember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landesteilen, 
vom 14. September 1867 „die Wahlbezirke, die Wahlorte und die Zahl 
der in jedem Bezirke zu wählenden Abgeordneten“; vgl. auch Gesetz vom 
11. Mürz 1869 § 1 und Gesetz vom 15. Februar 1872. — Lauen- 
burg bildet einen besonderen Wahlbezirk, dessen Wahlort die Stadt 
Mölln ist: Gesetz, betr. die Vereinigung des Herzogtums Lauenburg mit 
der preußischen Monarchie, vom 23. Juni 1876, § 2. — Für Han- 
nover gilt jetzt 3§ 2 der Kreisordnung für Hannover vom 6. Mai 1884, 
für Hessen-Nassau 82 der Kreisordnung für Hessen-Nassau vom 7. Juni 
1885, für Westpreußen und Posen das Gesetz vom 6. Juni 1887. 
— Helgoland ist dem Kreise Süderditmarschen und dessen Wahlbezirk 
zugeteilt: Gesetz, betr. die Vereinigung der Insel Helogland mit der 
preußischen Monarchie, vom 18. Februar 1891, § 3. — Vgl. noch Gesetz, 
betr. Vermehrung der Mitglieder des Hauses der Abgeordneten und Ande- 
rungen der Landtagswahlbezirke und Wahlorte, vom 28. Juni 1906.) 
  
  
# 1. 
Die Wahlbezirke, die Wahlorte und die Zahl der in jedem 
Bezirke zu wählenden Abgeordneten für das Haus der Abge- 
ordneten werden nach Inhalt des anliegenden Verzeichnisses 
hierdurch festgestellt. 
Das Verzeichnis ist nicht mit abgedruckt. Vgl. auch Gesetz vom 
28. Juni 1906. 8 2 
In denjenigen Wahlbezirken, bei welchen laut des anliegen- 
den Verzeichnisses zwei Wahlorte benannt sind, findet die zu- 
nächst eintretende Wahl in dem zuerst genannten, die demnächst
	        
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