Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

Anhang. 6. Wahlreglement. 83 
und hiernächst dem Minister des Innern zur weiteren Mit- 
teilung an das Haus der Abgeordneten vorgelegt. 
g 33. 
Über die Form und die Zeit, in welchen Anträge auf Erlaß 
der im Artikel I § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 
28. Juni 1906 bezeichneten Anordnungen zu stellen sind, und 
über die damit vorzulegenden Unterlagen, sowie über die An- 
fertigung und Verwendung von Hilfslisten und sonstigen Hilfs- 
mitteln zur leichteren Auffindung der Wahlberechtigten in den 
Wahllisten bei der Fristwahl erläßt der Minister des Innern 
die näheren Verfügungen. 
Vgl. oben S. 55 und 57.
	        
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