Es wurde zur Wahl der
dritten Abteilung
#e# heute zur Abstinmung berufenen · Gruppen derien Kbötetung).“)
geschritten. ·
Die Wahl erfolgte, indem jeder Urwähler der (Wtellung) einzeln
lBei Terminswahlen.] 1) — nachdem sein Name durch den Protokollführer in der Rethenfolge der — Ab-
zu streichen, wo Frist= #teilungsliste Für-die-Abstimm ##gefer ##teuszusswotten Möschrife
wahl stattfindet. aus-der-Abteilungslist.—· aufgerufen“ worden war —
an den vor dem Wahlvorstande aufgestellten Wahltisch trat, sich, soweit es ge-
fordert wurde, legitimierte und —nachdem-sein-Name-in-der Liste-aufgefunden.
war—) unter deutlicher Bezeichnung
* ie! Namen derjenigen beiden
Dem
benannte, h# er seine Stimme geben wollte.
Der Protokollführer trug diese Namen sofort in die Liste neben den Namen
jedes abstimmenden Urwählers ein. 6
[Bei Terminswahlen.) 1) Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Wahlvorsteher an, ob noch
zu streichen, wo Frist-) Urwähler der (äeilun. anwesend wären, die ihre Stimme noch nicht
wahl stattfindet. . . . .. .
abgegeben hätten, und ließ diese zur Abstimmung zu. Darauf erklärte er die
Abstimmung für geschlossen.
*) Die probeweisen Eintragungen und Streichungen — im Druck besonders kenntlich gemacht — beztehen sich
auf den Regelfall der Vornahme der Urwahl für alle drei Abteilungen in der Form der Terminswahl an einem Tage.
1) Das nicht zutreffende ist — hier wie überall im folgenden Texte des Protokolls — sorgfältig zu
durchstreichen, etwaige Abänderungen der vorgedruckten Fassung sind deutlich und unter Aufrechterhaltung des
Zusammenhanges zu bewirken.
2) Die Eröffnungszeit wird bei Fristwahlen (8 10 Abs. 2 des Reglements) in jedem Falle anzugeben sein.
Urwähler () des Urwahlbezirkes
Anhang. 6. Wahlreglement.
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