Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

[Fall des § 16 Abs. 1 
des Reglements.) 
zu streichen, wenn 
nicht zutreffend. 
2) Da hiernach 
1. der RH aus X 
naag 
###et# 
die meisten Stimmen und zugleich die absolute Mehrheit erhalten 
als (am Wahlmann 1 gewählt erklärt. 
  
  
That, wurde er 
(n 
zu-Wahlmännern.) 
Dahiernach-Die-abselute-Stimmenmehrheit-auf- mehr Personen -gefallen-Ist--als 
(5# 17 Abs. 5 6 
de 
des Reglements.) 
    
     
Fngen beiden Kandidatten), welchecr) die höchste Stimmenzahl erh 
(nachdem zunächst, da zwischen den oben zu Nr. 
gleichheit bestand, das durch die Hand des Wahlvorstehe 
ihnen entschieden hatte), als “*].-msss- ählt erklärt, nämlich: 
der aus 
der 
zu streichen, wenn 
nicht zutreffend. 
  
  
  
  
  
    
18 17 Abs. 3 "6 
ei 
des Reglements.) ' 
Da hiernach zwischen n Personen die Stimmen ganz gleich geteilt 
waren, entschied zwis jenen das durch die Hand des Wahlvorstehers gezogene 
zu streichen. wenn Los (§ 17 Abs· 2 Reglements), welches auf 
nicht zutreffend. 
  
  
  
  
  
  
  
  
3) Wenn nur eine Abstimmungsgruppe gewählt hat, wird das folgende bis zur Schlußformel des 
Protokolls gestrichen und nur das Ergebnis der Gruppenabstimmung verkündet. 
Anhang. 
6. Wahlreglement. 
87
	        
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