ELIIIIIIIIIITIIIIIIIIIII
naisan ns
Die Zahl der Abstimmenden, die -weniestens-eine—
gültige Stimmen abgegeben haben, betrug 296
Die absolute Mehrheit 6 16 Abs. 1 des Reglements)
beträgt somiittt. 149
Die Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen betrug 302.
von diesen sind für ungültig erklärt worden 6;
es blieben gültige Stimmen 296,
Von diesen haben bei dieser engeren Wahl erhalten:
1.0 ) 414134s8 Stimmen
277 341448 ,,
· »
sch- »
[§16Abs.1 —D.fder».... aiis
desReglementsJ und der aus. 4 —.
zu streichen, wenn hiernach die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalt
nicht zutreffend.
n wurdecn) 4 als szum Wahlmann ewählt erklä
sie lzu Wahlmännern]8
(§ 17 Abs. 5 Da hiernach die absolute Stimmenmehrheit auf mehr Personen gefallen ist,
des Reglements.] als Wahlmänner zu wählen waren Abs. 5 des Reglements), so wurden
diejenigen beiden Kandidaten che die höchste Stimmenzahl erhalten haben
zu streichen, wenn) (— nachdem zunächst, d chen den oben zu dr.....Genannten Stimmen-
nicht zutreffend. gleichheit bestand, urch die Hand des Wahlvorstehers gezogene Los zwischen
ihnen ents hatte —), als zu Wahlmännern gewählt erklärt, nämlich:
aus
4) Haben bei der ersten Abstimmung, wo zwei Wahlmänner zu wählen sind, überhaupt nur drei Kandidaten
Stimmen erhalten, von denen keiner absolute Stimmenmehrheit hat, so kommen diese drei Personen zur engeren Wahl.
5) Kommt es bei Fristwahlen zur engeren Wahl, die, wie in der Regel. erst in einem anderen Wahltermin vor-
zunehmen ist, so wird hier, nach Feststellung und Verkündigung des Ergebnisses der ersten Abstimmung abgeschlossen.
Anhang. 6.
Wahlreglement.
89