Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

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Die Zahl der Abstimmenden, die -weniestens-eine— 
gültige Stimmen abgegeben haben, betrug 296 
Die absolute Mehrheit 6 16 Abs. 1 des Reglements) 
beträgt somiittt. 149 
Die Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen betrug 302. 
von diesen sind für ungültig erklärt worden 6; 
es blieben gültige Stimmen 296, 
Von diesen haben bei dieser engeren Wahl erhalten: 
1.0 ) 414134s8 Stimmen 
277 341448 ,, 
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[§16Abs.1 —D.fder».... aiis 
desReglementsJ und der aus. 4 —. 
zu streichen, wenn hiernach die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalt 
nicht zutreffend. 
n wurdecn) 4 als szum Wahlmann ewählt erklä 
sie lzu Wahlmännern]8 
(§ 17 Abs. 5 Da hiernach die absolute Stimmenmehrheit auf mehr Personen gefallen ist, 
des Reglements.] als Wahlmänner zu wählen waren Abs. 5 des Reglements), so wurden 
diejenigen beiden Kandidaten che die höchste Stimmenzahl erhalten haben 
zu streichen, wenn) (— nachdem zunächst, d chen den oben zu dr.....Genannten Stimmen- 
nicht zutreffend. gleichheit bestand, urch die Hand des Wahlvorstehers gezogene Los zwischen 
ihnen ents hatte —), als zu Wahlmännern gewählt erklärt, nämlich: 
aus 
  
  
    
  
  
   
   
  
   
  
  
  
  
  
  
4) Haben bei der ersten Abstimmung, wo zwei Wahlmänner zu wählen sind, überhaupt nur drei Kandidaten 
Stimmen erhalten, von denen keiner absolute Stimmenmehrheit hat, so kommen diese drei Personen zur engeren Wahl. 
5) Kommt es bei Fristwahlen zur engeren Wahl, die, wie in der Regel. erst in einem anderen Wahltermin vor- 
zunehmen ist, so wird hier, nach Feststellung und Verkündigung des Ergebnisses der ersten Abstimmung abgeschlossen. 
Anhang. 6. 
Wahlreglement. 
89
	        
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