Full text: Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

dalat Gllasdaola: Jduv # 22Bu#2 „aufzz) unsat uosꝑpida nꝰ 
  
(5 17 Abs. 3 
des Reglements.) 
zu streichen, wenn 
nicht zutreffend. 
der 
bes 
(§ 17 Abs. 4 Satz 1 6 
des Reglements.] 
(unterschrift 
-mmogz 1Jdu### 13339#15 
  
Gewä 
) Da auf ( cbex zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche 
Stimmenzahl gefallen war, entschied zwischen ihnen das durch die Hand des Wahl- 
vorstehers gezogene Los (§ 17 Abs. 3 des Reglements), welches auf 
den 1. aus 14 —.—4 — und 
§ 
KTLe 
gewählt erklärt. 
  
— — 
Dieser zum Wahlmann 
fiel. ( wurdekn) als äur 
er] 
Auf Befragen erklärtetn) *#z Gewähltett), da 
anwesend wartéeng, daß ( J3 die Wahl annähmetc#, und unterschrieblern zum 
Zeichen dessen, wie folgt: 
blten: 7 
ODa-bei-de#-engeren-Wahl-hiernach-nur-eir ie-#bfel 
mehrheit erhalten hatte, während von der Abteilung zwei Wahlmänner zu wählen 
waren, mußte der zweite Wahlmann in einer zweiten engeren Wahl gewählt 
werden. 
Bei dieser waren nur diejenigen zwei Personen noch auf die Wahl zu Pringen, 
welche nächst dem bereits Gewählten die meisten Stimmen bei der ersten engeren 
Wahl gehabt hatten. 
U streichen Da jedoch auf die oben unter Nr. Gertannten eine 
zvenn nicht gleiche Stimmenzahl gefallen war, so entschied zunächt zwischen ihnen 
   
im Wahltermin 
  
  
       
  
utreffend das durch die Hand des Wahlvorstehers gezogen Los, wer von 
z lihnen mit auf die zweite engere Wahl zu bringen war. 
Demnach kamen zur zweiten engeren Wahl: 
11.. aus 
2. .. aus 
  
  
  
90 
Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.